Wann Ihre Krankenkasse zahlt

  1. Bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule und Arthroseschmerzen im Kniegelenk, die beide seit mindestens 6 Monaten bestehen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten.
  2. Bei Rückenschmerzen durch eine Kompression der Rückenmarksnerven (Bandscheibenvorfall) zahlt die Kasse nicht.
  3. Elektro- oder Laserakupunktur müssen Sie selbst bezahlen.
  4. Die Zahl der Therapiesitzungen ist auf 10 innerhalb von 6 Wochen beschränkt (Ausnahmefälle: bis 15 Sitzungen innerhalb von 12 Wochen). Eine erneute Akupunktur darf erst 1 Jahr später erfolgen.

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Wenn Sie sich von einem Heilpraktiker behandeln lassen, übernehmen die gesetzlichen Kassen die Therapiekosten für eine Akupunkturbehandlung in der Regel nicht.

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