Stoßwellentherapie: Bei verspannten Muskeln
Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf der Übersichtsseite Stoßwellentherapie
Erst seit wenigen Jahren werden Stoßwellen auch gegen Schmerzsymptome eingesetzt, die nicht direkt von geschädigten Gelenken oder Sehnen ausgehen: In der Trigger-Stoßwellentherapie werden gezielt Schmerzpunkte (so genannte Triggerpunkte) in der Muskulatur behandelt. Diese Punkte sind durch verkürzte Muskelfasern gekennzeichnet, die zu Verspannungen führen. Sie können eine solchen „Hartspann“ oft leicht selbst erspüren. Vor allem bei Rücken- und Nackenschmerzen spielen solche Triggerpunkte eine wichtige Rolle.
Stoßwellen verbessern hier die Durchblutung und entspannen den Muskel. Therapeuten, die nach dieser Methode arbeiten, finden Sie über die Internationale Gesellschaft für Triggermedizin (Adresse siehe links).
Wann Sie nicht zur Stoßwellenbehandlung dürfen:
- in der Schwangerschaft
- bei akuten Infekten
- bei Tumoren im Behandlungsgebiet
- bei Blutgerinnungsstörungen
- bei implantierten Herzschrittmachern
Trotz der guten Erfolge sind die Krankenkassen nicht verpflichtet, die Kosten der Stoßwellentherapie zu übernehmen. Sprechen Sie daher auf jeden Fall vor der Behandlung mit Ihrer Kasse, ob sie sich an den Kosten beteiligt. Selbst die eingangs erwähnte Patientin aus München, die mit ihren Schulterschmerzen 30 Jahre erfolglos durch die Praxen gezogen war, sollte ihre erfolgreiche Behandlung selbst zahlen. Und das, obwohl ihrer Krankenkasse dadurch viele Folgekosten erspart geblieben sind. Erst vor dem Amtsgericht München konnte sie zumindest die Zahlung eines Zuschusses durchsetzen.