Abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum: Was können Sie noch essen?

Salmonellen-Vergiftung
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Gerade im Sommer verderben Lebensmittel schneller als normal, auch wenn sie im Kühlschrank aufbewahrt werden. Selbst wenn sie noch in Ordnung scheinen: Spätestens wenn das Haltbarkeits­datum überschritten ist, gehören sie doch in den Müll, oder? Das stimmt so nicht, denn es handelt sich um eine Zeitangabe, die die Mindesthaltbarkeit angibt.

Ein abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum (kurz MHD) bedeutet nicht, dass Sie das Produkt nicht mehr kaufen können. Es bedeutet lediglich, dass das Lebensmittel bis dahin einen Top-Zustand aufweisen muss, also die optimale Konsistenz und den vollen Geschmack. Konsumieren können Sie das Produkt problemlos auch ein paar Tage später.

Mindesthaltbarkeitsdatum

Was sagt das Mindesthaltbarkeitsdatum aus?

Fast jede Speise, die Sie abgepackt im Supermarkt kaufen können, weist es auf: das Mindesthaltbarkeitsdatum. Dabei handelt es sich um ein Datum, das die Hersteller selbst festlegen können und das angibt, wie lange das Lebensmittel, wenn es sachgerecht gelagert wurde, mindestens haltbar ist. Sie sollten die Speisen also ohne Gefahr für Ihre Gesundheit bis zu diesem Datum mindestens verzehren können. Nicht nur das MHD allein gibt an, wie lange bestimmte Lebensmittel haltbar sind. Häufig wird dieses Datum eingeschränkt. So gibt es die Formulierung: „ungeöffnet im Kühlschrank mindestens haltbar bis …“.

Bei einer solchen Aussage müssen Sie genau hinschauen. Zum einen wird das MHD durch den Zustand der Verpackung eingeschränkt: Es gilt nur, wenn diese nicht angebrochen ist. Durch eine offene Packung können Sauerstoff, Feuchtigkeit und Mikroorganismen an ein Nahrungsmittel gelangen. Es wird dadurch schneller ungenießbar. Zum anderen spielt die Temperatur bei der Lagerung eine entscheidende Rolle. Haltbarkeit im Kühlschrank bedeutet: maximal 7 °C. Das ist eine Temperatur, die nur die wenigsten Kühlschränke erreichen. Die meisten sind höher eingestellt. Sind Sie sich unsicher, messen Sie lieber einmal nach.

Der Unterschied zum „Verbrauchsdatum“

Wie der Name schon sagt, handelt es sich beim MHD um ein „Mindest“-Haltbarkeitsdatum. Die Lebensmittel sind also mindestens bis zu diesem Tag haltbar, in der Regel aber durchaus länger. Bedingung: Die Lagerungsbedingungen entsprechen den nötigen Voraussetzungen und die Verpackung ist noch nicht geöffnet.

Im Gegensatz dazu steht das Verbrauchsdatum (zu verbrauchen bis), das Sie auf leicht verderblichen Lebensmitteln finden. Mit ihm wird zum Beispiel Hackfleisch gekennzeichnet. Es sagt aus, an welchem Tag das entsprechende Lebensmittel verbraucht bzw. verarbeitet werden muss. Wenn das Datum überschritten ist, darf die Ware nicht mehr verwendet werden, denn sie kann dann gesundheitsschädlich sein. Die entsprechenden Nahrungsmittel sind aufgrund ihrer Zusammensetzung und Herstellungsweise besonders anfällig für Keime. Rohmilchprodukte, frisches Geflügelfleisch, zerkleinertes Fleisch (z. B. Hackfleisch), frische Fleischprodukte (z. B. Bratwurst), geräucherter Fisch und Feinkostsalate sind häufig mit solch einem Verbrauchsdatum ausgestattet. Sollten Sie im Supermarkt ein Produkt entdecken, dessen Verbrauchsdatum bereits abgelaufen ist, dann weisen Sie die Verkäufer darauf hin. Ein solches Produkt gehört aus dem Handel genommen.

Darüber hinaus gibt es auch das Verfallsdatum. Das existiert allerdings nur für Arzneimittel und andere medizinische Produkte. Diesem Datum ist zu entnehmen, bis wann die jeweiligen Mittel verwendet und eingenommen werden dürfen.

Supermarkt
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So setzt sich das Mindesthaltbarkeitsdatum zusammen

  • Bei Lebensmitteln, die weniger als drei Monate haltbar sind, muss der Tag und der Monat als MHD angegeben werden.
  • Bei einer Haltbarkeit von drei bis 18 Monaten, der Monat und das Jahr.
  • Bei Lebensmitteln, die mehr als 18 Monate haltbar sind, lesen Sie meist lediglich die Angabe des Jahres.
  • Für manche Lebensmittel hängt die Haltbarkeit von bestimmten Bedingungen ab, wie zum Beispiel der Lagertemperatur. Dies muss dann auf dem Etikett angegeben sein: Beispiel Milch „Bei 8 °C mindestens haltbar bis”. Solche Aufschriften sollten Sie befolgen, um die Qualität des Lebensmittels zu erhalten.

Die Qualität der Lebensmittel lässt allmählich nach

Inzwischen finden sich auf den meisten Lebensmitteln Angaben über deren Haltbarkeit. „Mindestens haltbar bis …”, „Mindestens haltbar bis Ende …”, „Bei vier Grad mindestens haltbar bis …” heißt es geprägt auf dem Packungsboden, gestempelt auf Deckel oder Deckelrand, eingekerbt auf Flaschen- oder Dosenetiketten und gedruckt auf Etiketten oder Beutelclips. Mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum läuft die Gewähr für bestimmte Qualitätsmerkmale des Lebensmittels ab, zum Beispiel Vitamin- und Mineralstoffgehalt, Geruch, Geschmack, Aussehen, Konsistenz, Nähr- und Gebrauchswert. Dadurch wird es jedoch nicht ungenießbar; es schmeckt allenfalls nicht mehr so gut.

Anders dagegen der Verbrauchswert: Auf leicht verderblichen Speisen wie Rohmilch oder Hackfleisch muss stehen „Zu verbrauchen bis: …”. Dieses Datum sollten Sie ernst nehmen. Ist es abgelaufen, entsorgen Sie das Lebensmittel. Speisen mit abgelaufenem Verbrauchsdatum dürfen auch nicht mehr verkauft werden. Sehr leicht verderbliche Lebensmittel und insbesondere solche, deren Verderb Ihre Gesundheit durch eine Lebensmittelvergiftung gefährdet, müssen mit einem Verbrauchshinweis gekennzeichnet sein. Dazu gehören Nahrungsmittel wie Gehacktes, Geschnetzeltes, Bratwurst oder Fisch.

Falsch gelagerte Nahrungsmittel verderben schneller

Ein Lebensmittel kann allerdings auch schon vor dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verderben, wenn es nämlich nicht lückenlos unter den richtigen Bedingungen gelagert wurde. Deswegen ist jederzeit Aufmerksamkeit beim Öffnen und Verbrauch von Lebensmitteln gefordert. Die Hersteller sind in solchen Fällen meist nicht zur Verantwortung zu ziehen, da sie keinen Einfluss auf die Lagerbedingungen in Handel oder Haushalt haben. Im Handel wird vorzeitig Verdorbenes in der Regel aus dem Verkehr gezogen, sofern es bemerkt wird oder die Kunden nicht beschummelt werden.

Aber: Ist ein MHD überschritten, so darf das Lebensmittel dennoch verkauft werden. Es muss im Geschäft also nicht aus dem Regal geräumt werden, wie viele Kunden fälschlicherweise glauben. Die Supermarkt-Mitarbeiter müssen sich jedoch davon überzeugen, dass das Produkt in einem einwandfreien Zustand ist.

Die angegebenen Temperaturen sollten Sie einhalten

Wenn für die angegebene Mindesthaltbarkeit bestimmte Temperaturen eingehalten werden müssen, muss dies auf der Verpackung stehen (zum Beispiel „Bei Temperaturen unter 7 Grad Celsius mindestens haltbar bis …”). Lebensmittel mit Mindesthaltbarkeit können noch länger verkauft und verzehrt werden, sofern sie einwandfrei sind. Besonderheiten gibt es bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln, die länger haltbar sind, wie Bier oder Konserven. Bei Lebensmitteln, deren Mindesthaltbarkeit mehr als drei Monate beträgt, kann der Tag entfallen, bei solchen mit mehr als 18 Monaten kann auf die Tages- und die Monatsangabe verzichtet werden.

Keine Angaben zur Haltbarkeit brauchen:

  • frisches Obst und Gemüse
  • Speiseeis
  • frische Backwaren
  • Speisesalz mit Ausnahme von jodiertem Kochsalz
  • Zucker in fester Form
  • bestimmte Zuckerwaren
  • Kaugummi und ähnliche Produkte
  • Wein- und schaumweinähnliche Getränke
  • Getränke mit über zehn Prozent Alkohol

Wie lange halten sich bereits geöffnete Lebensmittel?

Leicht verderbliche Ware wie Fleisch, Wurst, Kochschinken oder Fisch sollten Sie möglichst rasch nach dem Einkauf verzehren. Reizen Sie hier die Fristen nicht aus. Angebrochene Packungen verkeimen relativ schnell und verderben. Kaufen Sie deshalb lieber öfter kleinere Portionen und verbrauchen Sie die dann sofort.

Rohes Fleisch
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Das Mindesthaltbarkeitsdatum gilt für geschlossene Waren. Sobald sie einmal geöffnet sind, können sie auch ganz normal verderben. Hier hilft nur der Nasentest: Schnuppern Sie am Lebensmittel, um festzustellen, ob es noch frisch riecht. Schauen Sie nach, ob es verdächtig aussieht, und kosten Sie, ob es noch gut schmeckt. Leider fehlen auf den meisten Lebensmitteln Hinweise darauf, wie lange die geöffneten Packungen sich halten oder bei welchen Temperaturen beziehungsweise unter welchen Bedingungen sie sich am besten halten.

Verbrauchen Sie Ihre Lebensmittel möglichst bald nach dem Einkauf

Festgelegt werden die Fristen von den Herstellern. Dabei befinden diese sich oft in einer Zwickmühle: Der Verbraucher möchte richtig frische Waren kaufen. Der Handel wünscht sich längere Fristen, sprich längere Verkaufsmöglichkeiten. Entscheidender für die Fristen sind Herstellungsweise und Rezeptur: Wie stark wurde das Lebensmittel erhitzt, wie viel Konservierungsstoffe stecken in ihm? Auch wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum kein Verbrauchsdatum ist, achten Sie immer auf die richtige Lagerung der Waren und verbrauchen Sie diese möglichst noch vor Ablauf des Datums.

Denn je länger die Lebensmittel lagern, umso größer ist das Risiko, dass sie sich auch schon vorher in Farbe und Geschmack leicht verändern und nicht mehr so viele wertvolle Inhaltsstoffe enthalten. Sie können dann Ihren unbeschwerten Genuss beeinträchtigen.

Schimmelbefall: Was tun?

Grün-weiße, haarige Veränderungen auf Lebensmitteln deuten auf einen Schimmelbefall hin. Hier wird gerne empfohlen, die entsprechende Stelle zu entfernen. So könne das Lebensmittel dann weiter verzehrt werden. Aber Vorsicht: Schimmelpilze sind gesundheitsschädlich. Das Gift, das von ihnen ausgeht, ist nicht etwa nur lokal begrenzt. Es verbreitet sich vielmehr auch in den umliegenden Bereichen bzw. in den tieferen Schichten des Lebensmittels. Gerade bei flüssigen Speisen oder geleeartigen Substanzen wie Marmelade kann das ganze Produkt betroffen sein, ohne dass Sie es merken.

Und dieser Schimmel ist im Gegensatz zu gewolltem Schimmel auf bestimmten Käsesorten nicht ungefährlich. Es gibt Arten, die krebserregend sind. Andere führen zu Leber- und Nierenschäden, manche können in die Atemwege eindringen und dort zu Infektionen führen. Werfen Sie daher verschimmelte Lebensmittel auf jeden Fall komplett weg und waschen Sie den Lagerort aus.

Schimmel auf Brot
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Vorsicht bei Konserven mit gewölbtem Deckel!

Konserven sind in der Regel sehr lange haltbar. Untersuchungen haben gezeigt, dass sogar der Inhalt von Dosen aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs heute noch genießbar ist. Das gilt aber nur, wenn die Dosen ausreichend sterilisiert wurden. Ist das nicht der Fall, kann sich Botulinumtoxin bilden. Hierbei handelt es sich um eine hochgiftige Substanz. Betroffen sind vor allem Konserven mit Fleisch und Fisch, aber auch schwach­saure Konserven, in denen Obst oder Gemüse enthalten ist. Betroffene Konserven erkennen Sie daran, dass der Deckel nach außen gewölbt ist.

Auch beim Öffnen austretende Gase bzw. unangenehmer Geruch weisen auf diese Vergiftung hin. Solche Konservendosen sollten Sie dann auf jeden Fall entsorgen. Botulismus führt zur Muskellähmung, die sich vom Kopf aus über den gesamten Körper fortsetzt. Nach und nach sind auch die inneren Organe betroffen. Es kommt zu Erbrechen und Durchfall, im Verlauf der Erkrankung dann zu Verstopfungen, Bauchkrämpfen sowie zur Lähmung von Herz- und Atemmuskeln. Diese führt letztendlich in 90 Prozent der Fälle zum Tod. Ein rechtzeitig verabreites ­Gegengift kann das Todesrisiko auf 10 bis 15 Prozent senken.

So lange können Sie diese Lebensmittel verwahren

  • Brot: Geschnittenes Brot, das vom Hersteller verpackt wurde, können Sie häufig noch eine gute Woche nach Ablauf des MHD verzehren. Sollte sich aber Schimmel zeigen, werfen Sie es weg. Bei Brot vom Bäcker gibt es in der Regel kein Mindesthaltbarkeitsdatum. Hier gilt ebenfalls: Wird es schimmelig, gehört es in den Müll.
  • Eier: Sie halten sich, wenn sie im Kühlschrank gelagert werden, durchaus zwei bis vier Wochen länger, als es das Mindesthaltbarkeitsdatum angibt. Sie sollten sie allerdings nach Überschreiten dieses Datums nicht mehr roh verwenden: Nutzen Sie sie nur noch fürs Kochen und Backen.
  • Getreide: Bei Getreide sollten Sie das Mindesthaltbarkeitsdatum auf jeden Fall einhalten. Schimmel ist hier schlecht zu erkennen. Zudem bilden sich durch den Schimmel schnell giftige Aflatoxine, die Ihrer Gesundheit schaden können.
  • Gewürze: Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten, sollten Sie Trockengewürze, zum Beispiel getrocknete Kräuter, wegschmeißen. Häufig sind diese durch den Küchendunst immer wieder feucht geworden. So erhöht sich das Risiko deutlich, dass sie mit Keimen belastet sind. Auch das Aroma geht verloren.
  • Joghurt: Wenn die Joghurtverpackung noch geschlossen ist, verdirbt der nicht so schnell. Sie können ihn dann auch noch eine Woche nach Ablauf des MHD verzehren. Anders sieht es bei geöffnetem Joghurt aus. Dieser muss in der Regel nach zwei bis drei Tagen verzehrt sein, sonst wird er ungenießbar.
  • Käse: Wenn Käse in Folie verpackt ist, ist er rund eine Woche nach Ablauf noch zu verzehren. Es wird empfohlen, dass Sie Schimmel bei Hartkäse wegschneiden. Da sich jedoch die Schimmelsporen unsichtbar schon über den gesamten Käse ausbreiten können, sollten Sie ihn vielleicht besser wegwerfen. Anders sieht es bei Camembert aus: Hier ist Schimmel ja durchaus gewollt und kann durchaus auch auf der Schnittfläche wachsen, ohne dass von ihm eine Gesundheitsgefahr ausgeht.
  • Leberwurst: Sie ist rund zehn Tage nach Ablauf des MHD noch genießbar, wenn sie im Kühlschrank aufbewahrt wird.
  • Marmelade: Hier kommt es auf die Sorte an. Je geringer der Zuckergehalt, desto schneller verdirbt sie. Grundsätzlich sollten Sie das Mindesthaltbarkeitsdatum einhalten.
  • Mehl: Füllen Sie es direkt nach dem Kauf in einen luftdicht schließenden Behälter um. So hält es sich lange Zeit.
  • Nudeln: Diese Hartwaren können Sie fast unbegrenzt verwahren. Sie sind auch Jahre nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums noch verwendbar. Eine Ausnahme bilden allerdings Eiernudeln. Die sollten Sie nur bis zum MHD verzehren.
  • Nüsse: Hier müssen Sie immer wieder genau hinschauen. Nüsse können schon lange vor Ablauf des Haltbarkeitsdatums verschimmelt sein, auch dann bilden sich Aflatoxine. Werfen Sie befallene Nüsse unbedingt weg, auch wenn nur die Schale verschimmelt ist.
  • Saft: Wenn er noch nicht angebrochen ist, hält er sich durchaus eine Woche länger, als das MHD angibt. Wenn er angebrochen ist, sollten Sie das Haltbarkeitsdatum nicht überschreiten. Achtung: Wenn Sie Obstsaft schütteln, kann es passieren, dass Sie eventuellen Schimmel leicht übersehen!
  • Quark: Wenn er nicht geöffnet wurde, können Sie ihn durchaus noch eine Woche nach MHD verwenden.
  • Schinken: Hierbei kommt es auf die Sorte an. Luftgetrockneter Schinken hält sich durchaus länger, als das MHD angibt. Kochschinken dagegen ist ein Tummelplatz für Keime, aufgrund seiner feuchten Oberfläche. Er verdirbt häufig schon kurz vor Ablauf des Haltbarkeitsdatums.
  • Schokolade: Sie hält sich deutlich länger, als das MHD ausweist. Zwar kursiert das Gerücht, dass weiß verfärbte Schokolade verdorben sei, das stimmt aber nicht. Es handelt sich dabei lediglich um ausgeflockte Kakaobutter, zum Beispiel weil die Nascherei kurzfristig zu warm geworden ist. Dennoch ist sie absolut genießbar.
  • Weck-Konserven: Haben Sie Obst und Gemüse eingemacht bzw. eingekocht, halten sie in der Regel recht lange. Aber auch bei ihnen gehen nach und nach Farbe und Geschmack verloren. Hinzu kommt, dass sich in vielen Fällen das Fruchtfleisch im Laufe der Jahre zersetzen kann. Öffnen Sie die Gläser und tes­ten Sie wirklich kritisch, ob der Inhalt noch genießbar ist. Als Faustregel empfiehlt es sich, Weck-Konserven, die älter als zehn Jahre sind, nicht mehr zu verzehren.
Leicht verderbliche Speisen

Hinweise auf verdorbene Speisen

Um zu erkennen, ob ein Lebensmittel noch haltbar oder doch schon verdorben ist, sollten Sie sich darüber hinaus auf Ihre Sinne verlassen. Denn sie können sehr gut entscheiden, ob Sie die Speisen noch essen sollten:

Verdorbene Lebensmittel erkennen
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  • Schauen Sie genau hin. Entsorgen sollten Sie Lebensmittel zum Beispiel, wenn sie eine feucht-glitschige Oberfläche aufweisen oder schimmelig geworden sind. Genauso gehören gewölbte Konserven oder pralle, aufgewölbte Kunststoffverpackungen mit Lebensmitteln in den Müll.
  • Schnuppern Sie. Wenn bei Lebens­mitteln das MHD abgelaufen ist, sollten Sie Ihren Geruchssinn einsetzen. Riechen Sie an den Speisen. Wenn sie ranzig, faulig oder einfach anders als normal riechen, sollten Sie sie wegschmeißen.
  • Probieren Sie. Scheint das Lebensmittel noch in Ordnung zu sein, probieren Sie ein kleines Stück. Vorsicht, wenn es anders schmeckt als normal oder wenn Sie merken, dass es eine ungewohnte Konsistenz hat. Auch dann gilt: Werfen Sie es besser weg.