Zusatzleistungen: Wie gut informiert Sie Ihr Arzt?
Sylvia Schneider in Naturmedizin aktuell
vom 22. Juni 2010, 06:00 Uhr
GNL5356
Patienten bekommen immer öfter von ihren Ärzten unter dem Begriff IGeL Untersuchungen und therapeutische Maßnahmen aufgeschwatzt, die nicht erforderlich sind und die sie aus eigener Tasche bezahlen müssen. Die Bundesärztekammer bietet deshalb einen Flyer an, der Sie vor der ärztlichen Abzocke schützen soll. Wichtigste Regel: Fragen Sie immer wieder nach, welchen persönlichen Nutzen Sie von einer zusätzlichen Untersuchung haben? Welche Risiken sind damit verbunden? Wie ginge es im Falle eines auffälligen Testergebnisses weiter? Welche Untersuchungen und Risiken kämen dann auf Sie zu? Wenn Sie sich unsicher sind, holen Sie sich immer den Rat Ihrer Krankenkasse sowie die eines zweiten Arztes ein!
Bevor Sie eine Leistung aus dem IGeL-Angebot in Anspruch nehmen, sollten Sie sehr gründlich prüfen, ob Sie eine derartige Maßnahme überhaupt brauchen, empfiehlt die Bundesärztekammer. Ob Ihr Arzt Ihnen einen seriösen Vorschlag macht, können Sie anhand dieser fünf Fragen ergründen:
- Bin ich von meinem Arzt ausreichend über die Individuelle Gesundheitsleistung beraten worden? Es reicht zum Beispiel überhaupt nicht aus, wenn Ihnen nur die Praxishelferin etwas empfiehlt oder erzählt.
- Bin ich sachlich und gut begründet informiert worden? Der Arzt darf Ihnen keine bessere Werbung unterbreiten. Ärztliche Leistungen sind keine Kaufhausware.
- Fühle ich mich wirklich frei in meiner Entscheidung? Sie dürfen sich weder gezwungen noch zeitlich unter Drück fühlen, sondern sollen in aller Ruhe überlegen können.
- Habe ich einen schriftlichen Vertrag bekommen? Den brauchen Sie nämlich zur Sicherheit. Darin sollte die genaue Leistung, die zwischen Ihnen und dem Arzt abgesprochen wurde, ebenso aufgezeichnet sein wie die vereinbarten Preise (dabei sollten die Ziffern der Ärztlichen Gebühren-Ordnung verzeichnet sein).
- Habe ich beim Gespräch in der Arztpraxis diese genannten Hinweise bekommen?
Nur wenn Sie alle Fragen mit einem klaren „Ja" beantwortet haben, hat Ihr Arzt Ihnen ein seriöses Angebot unterbreitet. Nach der Behandlung sollten Sie auch noch diese Frage unbedingt mit einem deutlichen „Ja" beantworten: Habe ich eine nachvollziehbare Rechnung bekommen?
Pauschalpreise oder Erfolgshonorare sind nicht erlaubt, mahnt die Bundesärztekammer. Ärzte, die den 3,5-fachen Steigerungssatz berechnen, müssen das begründen. Und noch eines liegt der Kammer sehr am Herzen: „In keinem Fall darf die Individuelle Gesundheitsleistung zur Bedingung gemacht werden für andere Leistungen, die von Ihrer Krankenkasse getragen werden." Wenn ein Arzt Ihnen so kommt, sollten Sie meiner Meinung nach ohnehin schnellstens seine Praxis verlassen.