„Zu verkaufen“
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 27. Januar 2009, 10:00 Uhr
GNL5356
Oft sieht man Autos am Straßenrand stehen, dessen Besitzer einfach ein „Zu verkaufen"-Schild mit zusätzlichen Eckdaten in ihr Auto gehängt haben, um Kaufinteressenten damit anzulocken. Doch ist das überhaupt erlaubt, oder handelt es sich um eine widerrechtliche Sondernutzung? Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster dürfen Sie das. Ein solches Fahrzeug kann sogar auf öffentlichen Parkflächen abgestellt werden. Zwei Voraussetzung sind allerdings zu beachten: Das Fahrzeug darf nicht abgemeldet sein und muss erforderlichenfalls jederzeit vom Halter weggefahren werden können. Im zu entscheidenden Fall hatte die Stadt das Fahrzeug abschleppen lassen. Nach dem Urteil muss sie nun selbst für die Kosten aufkommen. Aktenzeichen 11 A 2870/97