Kosmetik für die Zähne
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Ihr Zahnarzt kann die Gesundheit Ihrer Zähne und des Zahnfleisches einschätzen. Über das Aussehen Ihres „Lächelns“ entscheiden nur Sie allein. Falls Sie der Meinung sind, Ihr Lächeln bedürfe einer optischen Verbesserung, hat Ihr Zahnarzt verschiedene Möglichkeiten ihr Gebiss mit kosmetischen Methoden zu verschönern. Dazu gehören:
Bleichen („Weißen“ der Zähne) – Bei dieser Behandlungsmethode werden zahnbleichende Chemikalien auf die Oberfläche Ihrer Zähne aufgebracht. Sie hellen die natürliche Farbe der Zähne auf, indem sie oberflächliche Verfärbungen ablösen. Ihr Zahnarzt kann das in der Praxis machen. Alternativ dazu können Sie die Behandlung auch in Eigenregie zu Hause mit einem verschreibungspflichtigen oder einem freiverkäuflichen Aufheller durchführen. Das Aufhellen funktioniert am besten bei Zähnen, die durch Faktoren wie Rauchen, Kaffee- oder Teegenuss vergilbt sind. Sprechen Sie Ihren Zahnarzt auf mögliche Nebenwirkungen des Bleichens an, wie Zahnfleischreizungen oder Sensibilitätsstörungen der Zähne.
Bonding – Diese Methode wird benutzt, um einen beschädigten oder abgebrochenen Zahn wieder zu reparieren, eine Lücke zwischen benachbarten Zähnen zu schließen oder um verblichene Zähne aufzuhellen. Dabei wird ein Kunstharz in der Färbung der Zähne an dem Zahn oder den Zähnen befestigt.
Porzellan-Lack – Um einen unschön gefärbten Zahn wieder aufzuhellen, kann Ihr Zahnarzt eine superdünne Porzellanschicht an Ihrer Zahnvorderseite anbringen. Dazu muss er allerdings zunächst den entfärbten natürlichen Zahnschmelz entfernen. Mit dieser Methode können auch Zähne aufgehellt werden, bei denen das Bleichen nicht erfolgreich war.
Sie sollten allerdings bedenken, dass kosmetische Anwendungen sehr teuer sind und falls sie nicht medizinisch notwendig sind, nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden (AOK-Bundesverband, Bonn).
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