Zahnarzt: Bei Behandlungsfehler Honorar zurück
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 16. Februar 2012, 10:00 Uhr
GNL5356
Wenn Ihr Zahnersatz wegen eines Behandlungsfehlers Ihres Zahnarztes unbrauchbar geworden ist und eine Nachbehandlung beim selbem Zahnarzt nicht möglich oder nicht zumutbar ist, können Sie Ihr Geld zurückfordern. Im zu entscheidenden Fall gaben die Richter beim Oberlandesgericht Oldenburg einer Privatversicherten Recht, die daraufhin das bereits bezahlte Behandlungshonorar in Höhe von über 7.000 Euro von ihrem Zahnarzt erstattet bekam. Aktenzeichen 5 U 22/07