Wer zu spät kommt, den bestraft der Flieger!
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 11. August 2011, 10:00 Uhr
GNL5356
Es gibt noch Abenteuer! Beispielsweise das, was da heißt: Wie komme ich allen verkehrsbedingten Widrigkeiten zum Trotz pünktlich in meinen Flieger?
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Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
Wer zu spät kommt, den bestraft der Flieger!
Sie fliegen seit Jahren immer vom selben Flughafen und wissen, wie viel Zeit Sie gewöhnlich vom Parkdeck bis zum Einsteigen ins Flugzeug benötigen? Dann haben Sie sich sicher auch auf diese Vorlaufzeit eingerichtet und sind bisher immer gut damit gefahren, pardon geflogen. Doch was ist, wenn Sie wirklich anderthalb Stunden vor dem Abflug am Flughafen waren und die Schlangen so lang und die Abfertigung so langsam wie noch nie waren, sodass Sie Ihren Flug verpasst haben? Oder wenn Sie auf der Hinfahrt in einen Stau geraten sind, die Parkhäuser hoffnungslos überfüllt waren, der Zug verspätet ankam oder die Straßenbahn ausgefallen ist und Ihr Flieger deswegen ohne Sie abgehoben hat? Hier gilt: Was auch immer die Verzögerung ausgelöst haben mag: Der Flieger fliegt auch ohne Sie und Ihr Sitznachbar freut sich über etwas mehr Ellbogenfreiheit. Wer unpünktlich ist, ist selbst schuld und zahlt den Ersatzflug – so es einen gibt - aus eigener Tasche! Selbst wenn Sie den verspäteten Zubringer-Zug nachweisen können: Sie haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Vielmehr müssen Sie bei Ihrer Anreise zum Flughafen immer soviel Zeitpuffer vorsehen, dass alle Eventualitäten abgedeckt sind und Sie Ihren Flieger sicher erreichen.