Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom
Wer eine Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, muss sich eine Menge Fragen über seinen Gesundheitszustand gefallen lassen. So stellten die Richter beim Oberlandesgericht Köln klar, dass auch viele kleinere Gesundheitsbeschwerden anzugeben sind, weil diese dem Versicherer unter Umständen Rückschlüsse auf den allgemeinen Gesundheitszustand ermöglichen und auf eine möglicherweise erhöhte Risikosituation hinweisen können. Das geht im Einzelfall so weit, dass z.B. auch solche ärztlichen Untersuchungen anzugeben sind, die immer ohne Befund endeten. Antragsteller sollten daher umfassend Auskunft über ihren Gesundheitsstatus geben, wenn sie vermeiden wollen, dass sich die Versicherung im Ernstfall aus ihrer Zahlungsverpflichtung herausschleichen kann. Aktenzeichen 20 U 43/11.
- Kommentar von KAEN
Hallo, nach meiner Meinung,ist der Patient nicht in der Lage, genaue Auskünfte zu geben!!! Daher sollte er nach den normalen Fragen, immer seine Ärzte für Rückfragen, der Versicherung melden, um so eine gute ehrliche Antwort zu geben! Hier hätte die Versicherung wirklich alles erfahren können und kann sich später auf keine Unterlassung berufen. Grüsse D.O.
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