Wer haftet bei Schäden durch die Autowaschanlage?
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 10. Januar 2012, 10:00 Uhr
GNL5356
Immer wieder ein Streit, der vor Gericht endet: Das Auto kommt beschädigt aus der Waschanlage. Ist der Halter der Waschanlage verantwortlich oder der Fahrzeuglenker? Die Richter beim Landgericht Berlin stellten jetzt klar, wer im Falle eines Falles in der Beweispflicht ist. Ganz einfach: Bei Anlagen, in denen das Auto abgestellt wird, der Fahrer also nicht im Fahrzeug sitzen bleibt, ist der Betreiber der Anlage in der Beweispflicht. Wird das Fahrzeug samt Fahrer durch die Anlage hindurchbugsiert, muss der Kunde nachweisen, dass er keinen Fehler begangen hat, also z.B. gebremst oder gelenkt hat. Aktenzeichen 51 S 27/11
Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von rudolfengelhardt (10.01. 2012 10:57 Uhr):
Es ist immer sehr schwierig, den Waschanlagenbesitzer zu belangen bzw. recht zu bekommen! Mir wurde ein Spiegel abgeknickt und der Wäscher hatte den besseren Anwalt. Das war's dann!
Antworten - Kommentar von Wolfgang Berend (10.01. 2012 13:57 Uhr):
In welcher automatischen Waschanlage ist es denn möglich als Fahrer das Fahrzeug zu verlassen um jeglichen Zweifel von vorn herein aus zu schließen ?!
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