Wer Gassi geht, haftet!
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 19. August 2010, 10:00 Uhr
GNL5356
„Lassen Sie nur, der tut nichts!"- berühmte letzte Worte, bevor Herrchen vom Geschädigten zur Kasse gebeten wird. Wer haftet, wenn der Hund durchdreht?
Außerdem: Wie Sie Wassersprudler, Körper und Seele die beste Pflege angedeihen lassen.
Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
Wer Gassi geht, haftet!
Wer einen Hund besitzt, haftet für alle Schäden, die dieser anrichtet. Wenn dieser einen anderen Hund oder dessen Besitzer beißt, muss Herrchen mit Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen. Das selbe gilt, wenn der Hund z.B. plötzlich auf die Straße läuft und dadurch einen Unfall verursacht. Solche Schäden können sich schnell mal auf fünf- oder sechsstellige Euro-Beträge summieren! Was kaum bekannt ist: Wer Nachbars Lumpi aus Gefälligkeit Gassi führt, übernimmt in dieser Zeit nicht nur die Aufsicht, sondern auch die volle Haftung für das Tier!
Bevor es ein böses Erwachen gibt, sollte man sich mit einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung tunlichst vor solchen Folgen schützen. Die gibt es bereits ab 45 Euro pro Hund und Jahr.
Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von Sturm (19.08. 2010 14:34 Uhr):
Und was ist, wenn der Hundehalter zwar eine Hundehaftpflichtversicherung hat und plötzlich den privaten, einmaligen Hundesitter böse beist? Zahlt dann die Hundehaftpflichtversicherung des Hundebesitzers? Das würde mich mal interessieren. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antworten- Antwort von gisela roth (22.08. 2010 12:46 Uhr):
Wie fast immer kommt es auch hier auf den Wortlaut des Vertrags an. In aller Regel wird jedoch nicht unterschieden ob der beauftragte Hundesitter oder ein fremder Dritter gebissen wird.
- Antwort von gisela roth (22.08. 2010 12:50 Uhr):
Zm Artikel: Es besteht selbstverständlich keine Schadensersatzpflicht, wenn der Angriff eines Hundes provoziert wurde; kommt meist vor, wenn sich zwei Hundebegegnen und ein Halter nicht Bescheid weiß.
- Antwort von Christine Sturm (23.08. 2010 13:33 Uhr):
Vielen Dank für Ihre Antworten. Im Hundehaftpflichtvertrag steht: Das Hüten des Hundes durch Dritte - und daraus entstehende Bißschäden oder Sachschäden gilt als als mitversichert. Nun bin ich - als Hüterin des fremden Hundes - ohne den Hund provoziert zu haben, schwer in den Fuss gebissen worden. Die Versicherung des Halters weigerte sich zu zahlen, hat sich nun aber für die medizinischen Behandlungskosten auf 50% der Zahlung mit meiner Krankenkasse außergerichtlich geeinigt. Meinen Schaden, Schmerzensgeld und Schadeenersatz müsste ich nun vor Gericht gegen die Hundehalter geltend machen. Wie stehen da die Chancen für mich? Es geht um 5 Monate, die ich nicht mehr laufen konnte und einen bleibenden Schaden am Fuss. Vielen Dank, falls Sie mir nochmals antworten könnten.
- Antwort von gisela roth (22.08. 2010 12:46 Uhr):