Wer erbt, wenn Sie keinen Erben haben?
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 14. April 2011, 10:00 Uhr
GNL5356
Eine interessante Frage, denn es kommt immer häufiger vor, dass ältere Menschen keine gesetzliche Erben haben und auch niemanden kennen, an den sie ihren Nachlass gern weitergeben würden. Daher haben sie bei ihrem Tod oft auch kein Testament hinterlegt. In solchen Fällen gilt: Fehlender gesetzlicher Erbe + fehlendes Testament = alles an Vater Staat! Wer das nicht will, sollte sich überlegen, ob er mit seinem Nachlass nicht einer der vielen Organisationen helfen kann, die im humanitären, sozialen, gesundheitlichen oder religiösen Bereich viel Gutes tun und auf fremde Unterstützung dringend angewiesen sind. Eine andere Alternative: Setzen Sie mit Ihrem Vermögen sich selbst ein kleines Denkmal, indem Sie eine Stiftung gründen. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie z.B. im Internet, wenn Sie bei einer Suchmaschine „Stiftung gründen" eingeben.