Wenn Ihr Arzt seiner Aufklärungspflicht nicht nachkommt…
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 17. Februar 2011, 10:00 Uhr
GNL5356
Geben Sie beim Arzt die Verantwortung über das, was mit Ihnen geschehen soll, nicht an der Rezeption ab. Sie haben ein Recht auf Aufklärung über das, was man mit Ihnen vor hat!
Außerdem lesen Sie gleich: Welche Lebensmittel sie vor Krebserkrankungen schützen können und was in den vertrag mit Ihrem Vermögensverwalter alles hinein gehört.
Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
Wenn Ihr Arzt seiner Aufklärungspflicht nicht nachkommt...
...kann es ihn teuer zu stehen kommen. Auch bei einer minimal-invasiven Operation muss ein Arzt seinen Patienten die Alternativen zu dieser OP aufzeigen und deren Vor- und Nachteile erläutern. Wenn der Mediziner dies versäumt, verletzt er damit seine ärztliche Aufklärungspflicht, so das Oberlandesgericht Koblenz. Eine Patientin hatte sich wegen Komplikationen bei einem minimal-invasiven Eingriff einer Nachoperation unterziehen müssen. Der Richter sprach ihr zum Ausgleich einen Schadensersatz in Höhe von 9.800 Euro zu. Aktenzeichen 5 U 456/06
Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von weiss manfred (17.02. 2011 18:04 Uhr):
Wegen eines eingeklemmten Nervs im Ellbogengelenk wurde mir dringend zu einer Operation geraten bei der der Nerv anders geelegt werden sollte.Eine Alternative wurde nicht genannt.Ich habe sie OP nicht machen lassen.Ein einfacher chiropraktischer Griff genügt aber um den Nerv wieder frei zu kriegen. Falls jemand sowas hat so kann er folgendes tun:Legen sie den betroffenen Arm mit der Handfläche nach oben auf die Lehne Ihrer Couch ,machen sie eine Faust so fest sie können und drehen die dann die Faust nach Aussen. Bis es einen leichten Knax macht und der Nerv ist wieder frei. 5000.-€ gespart. Wenn sie nicht fest genug gedreht haben oder die Faust zu locker war versuchen sie es nochmal. Es tut auch gar nicht weh.Gruß Freddy Weiss.
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