Wenn die Versicherung nicht zahlt
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 27. Januar 2009, 10:00 Uhr
GNL5356
Liebe Leserin,
lieber Leser!
Wenn Ihre Versicherung schlampt und mit ihren Leistungen hinter dem Berg hält, müssen Sie das nicht hinnehmen. Sie dürfen einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, zahlen muss ihn die Versicherung.
Lesen Sie außerdem: Was Sie Ihrer Haut jetzt Gutes tun können und ob der Zettel „Zu verkaufen" im Auto die Ordnungshüter zu Abschleppen des Fahrzeugs berechtigt.
Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
Wenn die Versicherung nicht zahlt
Wenn Ihre Versicherung mit einer fälligen Leistung in Verzug gerät, können Sie einen Rechtsbeistand einschalten und dessen Kostennote der Versicherung zur Zahlung einreichen. Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz, Aktenzeichen 10 U 471/99