Wenn der Steuerfahnder klingelt…
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 31. März 2011, 14:02 Uhr
GNL5356
...öffnen Sie am besten die Tür. Denn Widerstand ist nicht nur zwecklos, sondern sogar strafbar. Lesen Sie, wie Sie sich am besten gegenüber diesem ungebetenem Besuch verhalten, Schadensbegrenzung betreiben und dabei rechtlich auf der sicheren Seite bleiben.
1. Rufen Sie Ihren Steuerberater und ggf. Ihren Anwalt an. Bitten Sie die Beamten, mit der Durchsuchung erst dann zu beginnen, wenn Ihre Berater eingetroffen sind. Sie haben allerdings keinen Anspruch darauf.
2. Lesen Sie den Durchsuchungsbeschluss sorgfältig durch. Daraus muss hervorgehen, wonach die Beamten suchen. Fertigen Sie eine Kopie an.
3. Lassen Sie sich die Dienstausweise zeigen und notieren Sie Name, Funktion und Dienststelle der Beamten.
4. Geben Sie keine Unterlagen heraus, die nicht im Durchsuchungsbeschluss erwähnt sind. Sollten die Beamten ganz bestimmte Unterlagen von Ihnen verlangen: Geben Sie diese vollständig heraus. Denn damit ist der Beschluss erschöpft und die Durchsuchung muss beendet werden.
5. Wenn Unterlagen beschlagnahmt werden: Legen Sie eine Liste der mitgenommenen Dokumente an. Sind es nur wenige, kopieren Sie diese.
6. Nehmen Sie nicht zur Sache Stellung, unterschreiben Sie nichts, bleiben Sie gelassen.