Wenn der Mieter renoviert…
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 1. Februar 2011, 10:00 Uhr
GNL5356
freut sich der Vermieter - meistens - jedoch nicht immer. Manche Vermieter sind sogar so keck und erhöhen anschließend die Kaution für die vom Vermieter auf eigene Kosten renovierte Wohnung! Das Landgericht Hamburg untersagte denn auch dieses Vorgehen und rät: Mieter, die auf eigene Kosten die Mietwohnung renovieren möchten, sollten ihren Vermieter zuvor um Zustimmung bitten. Um späterem Ärger aus dem Weg zu gehen, sollte man sich das Einverständnis schriftlich geben lassen.
Aktenzeichen 311 S 128/04
Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von Marlis Wächter (01.02. 2011 11:06 Uhr):
Spreche aus eigener Erfahrung: Stimmt alles! Wohne 49 Jahre genossenschaftlich in gleicher Wohnung, habe 1985 auf eigene Kosten umfangreich saniert. lt. Insider-Wissen, - war Protokollantin im AR meiner WG sollte meine Wohnung in Eigentumswohnung umgewandelt werden, was später widerrufen wurde mit Entlassung des diesbezüglichen Vorstands.-Mitgliedes! - Bad- und Küchenfliesen wurden mir bei gen.Sanierung bereits in 2000 herausgerissen. Für alle weiteren Änderungsentfernungen bin ich beim Auszug, oder meine Tochter bei meinem Tod zuständig! - Alle an- stehenden Reparaturen zahle ich bis dato noch selbst! Bei Sanierung in 2000 abgerissene und wieder aufgebaute Nolte-EBK erforderte 4 neue EB-Eltgeräte - Vers.-Zuständigkeiten schoben sich erfolglos die Allianz-Hausrat-VS und die WBG Laatzen ! - Wieder habe ich € 10.000,00 investieren müssen! Mfg. M.Wä.
Antworten- Antwort von Evelin Hausmann (02.02. 2011 23:56 Uhr):
Generell kann ich nur empfehlen alle Vereinbarungen schriftlich zu machen,sodass ein Beweis vorliegt, denn sehr oft will im Nachinein oft der Vermieter nichts mehr wissen, nach dem Motto: "Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern." Es gibt Menschen bei denen galt noch ein Handschlag als bindend, doch diese kann man heute mit der Laterne suchen. Im Zweifelsfall immer Gott bitten um Hilfe, denn die göttlichen Gesetze, sind immer richtig, die von Menschen gemachten sind sehr oft ein Flopp und nach dem Motto, ich bin mir selbst der Nächste. Korrektheit kam unter die Räder. Alles Vereinbarte schriftlich in mindestens zweifacher Form abheften oder auch bei Vereinbarungen , Ein.und Auszug einen Zeugen mitnehmen, der vertrauenswürdig ist. Alles Wesentliche im Mietvertrag festlegen. Besonders wenn es um Tierhaltung geht, da das Tier keine sache sondern ein Mitgeschöpf ist, also auch Rechte hat. Danke
- Antwort von Evelin Hausmann (02.02. 2011 23:56 Uhr):