Was Sie tun können, damit profitgierige Ärzte Sie nicht „verkaufen“
Dr. Dietmar Kowetz in Täglich Gesund
vom 22. Dezember 2010, 16:00 Uhr
GNL5356
Wenn Ihnen Ihr Arzt eine Behandlungsmethode empfiehlt, die neu und teuer ist (erkennbar z.B. daran, dass die gesetzlichen Kassen die Kosten nicht übernehmen), geschieht das nicht immer in der Absicht, Sie möglichst optimal zu versorgen. Manchmal steckt nämlich auch schnödes Gewinnstreben Ihres Arztes dahinter. Möglicherweise hat er mit einer Herstellerfirma einen lukrativen Rabattvertrag abgeschlossen und sich darin verpflichtet, deren Produkt z.B. 20 Mal im Jahr zu „empfehlen", im Klartext: seinen Patienten aufzuschwatzen. Zur Belohnung muss er dann z.B. nur 18 der 20 Produkte bezahlen. Wenn er sich gar verpflichtet, 50 oder noch mehr Patienten zu überzeugen, bekommt er vom Hersteller bis zu 40 Prozent Rabatt, rechnet mit seinen Patienten aber weiterhin zum vollen Preis ab!
Oder er nimmt an einer der Anwendungsbeobachtungen der Pharmakonzerne teil, bei denen die Wirkung neuer Arzneimittel an Patienten getestet wird - oft ohne deren Wissen. 85.000 Mal haben Ärzte im Jahr 2008 an solchen „Studien" teilgenommen, so der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Carl-Heinz Müller.
Ein lukratives Geschäft für beide Seiten: Pro teilnehmenden Patient überweisen die Konzerne bis zu 2.000 Euro auf das Konto des Arztes. Die Pillenhersteller erzielten mit diesen Verkaufsaktionen unter dem Deckmäntelchen der Wissenschaft rund 1 Milliarde Euro Umsatzzuwachs (allein in 2008). Jeder vierte der rund 150.000 Kassenärzte ist inzwischen Nutznießer solcher zweifelhaften Machenschaften.
Die Gier besiegt wieder einmal alle Skrupel. Unsere Ärzte machen sich zu willfährigen Vertriebsmitarbeitern von Pillen- und Zahnorthopädie-Herstellern und richten ihre Therapievorschläge eher an ihren eigenen finanziellen Interessen als an den medizinischen Erfordernissen aus.
Wie im Science-Fiction-Film: Kliniken zahlen Kopfprämien!
Doch es kommt noch dicker. Nicht nur die Industrie lockt die Mediziner mit Rabatten, auch Kliniken überweisen Ärzten für Einweisungen eine Kopfprämie. So verlangen und bekommen Ärzte hier zu Lande für einen Patienten mit einer anstehenden Hüftoperation zwischen 200 und 1.000 Euro. Denkbar ist sogar, dass durch diese Kopfprämien Patienten in Kliniken eingewiesen werden, die für die anstehende Behandlung gar nicht optimal ausgestattet sind, aber die höchsten Prämien springen lassen, um auf Fallzahlen zu kommen und ihre Betten zu belegen.
Auch kann nicht von der Hand gewiesen werden, dass Patienten zur stationären Behandlung eingewiesen werden, obwohl ihre Leiden genauso gut ambulant behandelt werden könnten. Bisweilen setzen Ärzte Krankenhausleitungen massiv unter Druck und organisieren sich sogar in Vereinen, um ihren Forderungen nach „Zuweisungsprovisionen" Nachdruck zu verleihen, berichtet Rudolf Kösters, Präsident der deutschen Krankenhausgesellschaft.
Doch auch die Kliniken sind nicht unschuldig an der Situation, deren Ende kaum absehbar ist. Denn das Ganze geschieht - juristisch kaum angreifbar - im Rahmen so genannter Kooperationsverträge zwischen Ärzten und Kliniken. Deshalb rate ich Ihnen dringend: Seien Sie kritisch gegenüber Behandlungen, die Ihr Arzt Ihnen außerhalb der Kassenleistungen ans Herz legen will, und nehmen Sie nicht mit der erstbesten Klinik vorlieb, die Ihr Arzt Ihnen empfiehlt. Im Folgenden habe ich Ihnen die Tipps zusammengestellt, mit denen Sie verhindern können, dass Ihr Arzt Ihnen Therapien aufschwatzt, die Sie gar nicht benötigen, und Sie in ein Krankenhaus einweist, das Ihnen gar nicht guttut.
- Lassen Sie sich nicht überrumpeln Nach wie vor gilt: Die gesetzlichen Kassen übernehmen alle medizinisch notwendigen Leistungen. Wenn Ihnen Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten werden, die Sie aus eigener Tasche bezahlen müssen, verfahren Sie so wie beim Kauf einer Versicherung oder einer Finanzdienstleistung: Kaufen Sie nichts, was Sie nicht wollen und nicht verstehen. Ihr Arzt muss Sie ausführlich und unaufdringlich informieren. Entscheiden Sie nichts sofort, sondern erbitten Sie sich Bedenkzeit. Holen Sie im Zweifel eine zweite Meinung von einem anderen Arzt ein und fragen Sie Ihre Krankenkasse.
- Hinterfragen Sie den Therapievorschlag Fragen Sie Ihren Arzt, weshalb die Kasse die Kosten nicht trägt, wenn die Therapie wirklich so sinnvoll ist, wie er vorgibt. Fragen Sie im Zweifel auch Ihre Krankenkasse oder eine Patientenberatungsstelle. Hinterfragen Sie neu verordnete Medikamente, deren Namen oder Wirkstoffe Sie nicht kennen. Fragen Sie, wie lange die Mittel bereits im Handel sind.
- Verlangen Sie einen Kostenvoranschlag Ihr Arzt muss Sie darüber informieren, dass die Kasse diese IGeLLeistungen nicht übernimmt, und Sie müssen zuvor eine Einwilligungserklärung unterschrieben haben. Vergisst er das, müssen Sie gar nichts bezahlen. Verlangen Sie immer vorab einen Kostenvoranschlag. Den muss Ihnen Ihr Arzt ausstellen und darin die notwendigen Arbeiten und Kosten detailliert aufführen.
- Fragen Sie Ihren Arzt, weshalb er ausgerechnet diese Klinik empfiehlt Fragen Sie Ihren Arzt ganz offen danach, ob er im Rahmen eines Kooperationsvertrags Geld von der Klinik dafür bekommt, dass er Sie dort einweist. Auch wenn Sie einem gewissenhaften Arzt mit dieser Frage womöglich auf die Füße treten: Er soll ruhig wissen, dass Sie sich mit den Machenschaften in der Branche auskennen. Führen Sie sich stets vor Augen: Es geht um Ihre Gesundheit. Eine suboptimale Versorgung und Behandlung in einem falschen Krankenhaus kann unter Umständen nicht mehr rückgängig gemacht werden und Ihnen lebenslang schaden!
- Prüfen Sie, ob das Krankenhaus, in das Ihr Arzt Sie einweisen will, wirklich das Beste ist Wenn Ihnen beispielsweise eine Leistenbruchoperation bevorsteht, können Sie im Internet nachsehen, ob die vorgesehene Klinik diese OP als Kernkompetenz vorweist, welche Verfahren dabei angewendet werden und wie viele solcher OPs dort jährlich durchgeführt werden. Wenn Sie die dort gefundenen Informationen nicht überzeugen, sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber. Fragen Sie ihn, weshalb er dennoch diese Klinik für geeignet hält, und suchen Sie gegebenenfalls nach einer Alternativlösung.
- Melden Sie Verstöße Wenn Sie einen begründeten Verdacht haben oder gar Zeuge solcher Machenschaften bzw. eines Abrechnungsbetrugs werden, melden Sie den Vorfall unbedingt Ihrer Krankenkasse.
ähnliche Beiträge
Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von friendlyboy (22.12. 2010 16:18 Uhr):
abrechnungsbetrug interessiert die krankenkassen doch in wirklichkeit gar nicht, - selbsterfahrung. ärzte in deutschland sind allgemein nicht mehr an der gesundheit der patienten sondern nur noch am eigenen verdienst interessiert. der patient bleibt in jedem fall völlig auf der strecke. und die ärzte im osten der republik sind die schlimmsten verbrecher. auch selbsterfahrung. auch im osten sind die krankenkassen an abrechnungsbetrug völlig desinteressiert.
Antworten - Kommentar von hans benecke (22.12. 2010 18:43 Uhr):
kann ich bestätigen. bin unnötig am halswirbel operiert. vor jahren klagte mir ein krankenhaus-angestellter, dass die lukrativen unfälle von krankenwagen in die häuser gefahren werden, die das meisste trinkgeld geben.
Antworten - Kommentar von Munz Brigitte (22.12. 2010 21:13 Uhr):
Vor Jahren, als unsere Kinder vom Kieferorthopäden eine Zahnspange bekommen haben und später nochmals die 2 bzw. 3 Spange bekommen haben, wurde vom Zahnarzt das Urteil: gut und einwandfrei abgegeben, obwohl die Kinder die Zahnspange gar nicht eingesetzt hatten. Bei der Krankenkasse erhielt ich die Antwort, bitte wenden Sie sich an die kassenärztliche Vereinigung und diese wiederum erklärte mir, wenn sie ihren Eigenanteil erstattet bekommen möchten, müssen sie so lange dies mitmachen, bis der Zahnarzt die Behandlung als erfolgreich abgeschlossen hat, also was tut man, geht weiterhin zum Zahnarzt, da man als Familie auf jeden Pfennig angewiesen ist.
Antworten