Was ein Heilpraktiker darf und nicht darf
Sylvia Schneider in Naturmedizin aktuell
vom 30. Mai 2008, 06:00 Uhr
GNL5356
Liebe Leserin,
lieber Leser,
der Spielraum der Heilpraktiker ist relativ groß. Sie dürfen beispielsweise einiges, was nicht einmal eine Krankenschwester darf - zum Beispiel in eine Vene spritzen oder Knochenbrüche behandeln. Sie können nahezu alle Diagnose- und Heilverfahren einsetzen. Sie dürfen sogar operieren und eine Klinik leiten. Ein Heilpraktiker kann für alles verantwortlich gemacht werden, was er tut.
Das sind ihre Grenzen
Heilpraktiker dürfen:
- nicht über die Krankheiten ihrer Patienten sprechen, denn sie unterliegen der Schweigepflicht, wenngleich diese deutlich weniger streng gefasst ist als bei Ärzten
- keine meldepflichtigen Infektionskrankheiten behandeln wie Diphterie, Masern, Tuberkulose oder Virushepatitis, außerdem keine sexuell übertragbaren Krankheiten, keine Krätze, Malaria, Mumps, Röteln oder Windpocken
- keine Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten behandeln
- keine Geschlechtsorgane untersuchen oder behandeln
- keine Geburtshilfe leisten
- keine verschreibungspflichtigen Medikamente oder Betäubungsmittel verordnen
- keine Totenscheine ausstellen.
Wie Sie einen guten Heilpraktiker finden
Mundpropaganda ist hier wohl die sicherste Quelle. Allerdings müssen Sie dann immer noch selbst feststellen, ob Ihnen die empfohlene Person auch zusagt, ob also die Chemie zwischen Ihnen stimmt. Sie sollten sich ernst genommen fühlen und echte Anteilnahme spüren. Die Mitgliedschaft in einem der Berufsverbände ist zwar keine Qualitätsgarantie, aber doch ein Zeichen dafür, dass der Therapeut seinen Beruf und die Weiterbildung ernst nimmt. Fragen sie ihn danach.
Tritt ein Heilpraktiker großspurig und gurumäßig auf, sollten Sie besser einen Bogen um ihn schlagen. Bei den Behandlungsmethoden sollte sie oder er sich auf etwas spezialisiert haben - wie beispielsweise Traditionelle Chinesische Medizin. Denn um ein ganzheitliches Naturverfahren wirklich zu beherrschen, braucht man eine gründliche Ausbildung und eine Menge Erfahrung. Bietet er zu vieles an, kann er zu wenig und hat Ihnen wenig zu bieten.
Bleiben Sie natürlich gesund!
Ihre
Sylvia Schneider
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Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von Ingo (17.03. 2011 13:15 Uhr):
Natürlich darf ein HP Geschlechtsorgane untersuchen oder behandeln. Er darf nur keine Geschlechtskrankheiten behandeln. Was sich an den Geschlechtsorganen abspielt muss nicht immer eine Geschlechtskrankheit sein.
Antworten- Antwort von Evelyn Müller (07.11. 2011 17:36 Uhr):
Und sehr wohl auch die Untersuchung der Prostata beim Mann (rektal).
- Antwort von Evelyn Müller (07.11. 2011 17:36 Uhr):