Was bringt Ihnen der neue Energieausweis?
Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 31. Juli 2008, 10:00 Uhr
GNL5356
Liebe Leserin,
lieber Leser!
Energieausweis - schon mal gehört? Der soll Schluss machen mit dem Energieverschwenden. Eine gute Idee, doch ist Sie auch richtig umgesetzt? Bei der Recherche kamen mit leise Zweifel, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte.
Welcher Kühlschrank ist der beste? Kein Problem, dafür gibt es ja Testzeitschriften. Ebenso für Zahnpasta, Teewurst und Hundefutter. Doch wenn es um die nicht ganz unwichtige Frage geht, welchem Arzt oder welchem Krankenhaus man sein Vertrauen schenken soll, steht man ganz schön auf dem Schlauch. Vertrauen Sie Ihre Gesundheit nicht dem Zufall an! Hier steht, was Sie tun können.
Viel Spaß beim Lesen! Dr. Dietmar Kowertz
Eine EU-Richtlinie schreibt ihn für jedes Haus zwischen Lappland und Gibraltar vor. Er beschreibt detailliert, wie ein Haus mit der Heizenergie umgeht, wie gut beispielsweise die Wärmedämmung der Hauswand ist, wie gut die Fenster und das Dach isoliert sind. Doch welchen Nutzen hat das Ganze? Welche Auswirkungen hat der Energieausweis für Mieter und Vermieter? Wer muss ihn beantragen und bezahlen? Wem nützt er? VERBRAUCHERSCHUTZ-VERTRAULICH ging den vielen Fragen nach.
1. Was ist der Energieausweis?
Ein Stück Papier, das Auskunft gibt über die Energieeffizienz des Gebäudes, z.B. über Art und Alter der Heizungsanlage, über Energieverluste, über den Jahresverbrauch an Öl, Gas und Strom. Alle Faktoren, die den Energiebedarf eines Hauses beeinflussen gehen in einen Kennwert ein. Um den Kennwert vergleichbar zu machen, wird er in eine Skala übertragen, die den Vergleich mit anderen Häusern ermöglicht. Er hat also eine ähnliche Funktion wie das Label, das Sie bestimmt schon von Waschmaschinen oder Kühlschränken kennen.
2. In welchen Ländern gibt es den Energieausweis?
In allen EU-Mitgliedsstaaten.
3. Wer muss den Energieausweis beantragen?
Jeder Hauseigentümer, der vermietet oder sein Haus verkaufen will, muss den Energieausweis beantragen. Pro Haus ist je ein Energieausweis erforderlich. Für vom Eigentümer ausschließlich selbst bewohnte Häuser ist er nicht erforderlich, es sei denn, er will das Haus in absehbarer Zeit verkaufen oder vermieten. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss sogar mit einem Bußgeld rechnen. Kontrollorgan ist die jeweilige Bauaufsichtsbehörde. Ein potenzieller Käufer kann (und wird) auf die Einsichtnahme des Energieausweises bestehen.
4. Wo muss der Energieausweis beantragt werden?
Energiepässe dürfen von Handwerkern, Ingenieuren und Architekten ausgestellt werden, die eine dieser Qualifikationen nachweisen können:
- Ausstellungsberechtigte nach § 13 EnEV (Energie Einsparungsverordnung) Energiebedarfsausweise
- Vor-Ort-Berater nach BAFA-Liste (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
- Handwerksmeister mit Zusatzqualifikation „Gebäudeenergieberater im Handwerk"
- Bauvorlageberechtigte nach den Landesbauordnungen
Ausstellungsberechtigte in Ihrer Region finden Sie im Internet in der Datenbank der Deutschen Energie-Agentur www.gebaeudeEnergieausweis.de; Telefonische Hotline: 08000-736734.
5. Was kostet der Energieausweis?
Die Kosten pro Energieausweis liegen je nach Art des Ausweises und Größe des Gebäudes zwischen 15 und 450 Euro! Der Energieausweis muss nach jeweils 10 Jahren erneuert werden. Ein Vermieter kann die Kosten nicht auf die Mieter umlegen.
6. Welchen Sinn hat der Energieausweis?
Bei ständig steigenden Energiekosten ist das Haushalten mit und das Einsparen von Energie sicher eine sinnvolle Maßnahme. Der Energiebedarf von Häusern wird bei Miete oder Kauf von Wohnungen und Häusern zu einem wichtigen Qualitätsmerkmal.
Mit dem Energieausweis wissen Käufer und Mieter einer Immobilie in Zukunft von vornherein, mit welchen Energiekosten sie zu rechnen haben. Für einen Vermieter kann der Energieausweis - sofern er die nötigen Sanierungsmaßnahmen hat durchführen lassen - ein gutes Verkaufsargument sein. Zudem erhält der Energieausweis konkrete Modernisierungstipps für Altgebäude.
7. Welche Nachteile bringt er aus Sicht der Hausbesitzer mit sich?
1. Viele Hausbesitzer werden mit einer weiteren Zwangsabgabe belegt.
2. Der Gesetzgeber hofft, dass möglichst viele Hausbesitzer ihre Häuser sanieren lassen und dadurch der Druck auf Besitzer von noch nicht sanierten Häusern wächst. Wer sich eine Sanierung seines Hauses nicht leisten kann oder will, muss mittelfristig mit drastischen Wertverlusten rechnen. 3. Dadurch, dass zwei verschiedene Ausweise in die Welt gesetzt wurden, die sich in ihrem Umfang und ihrer Aussagekraft und somit auch in den Kosten stark unterscheiden, ist bereits Wildwuchs eingetreten - z.B. in Form von Energieauswesen in Billigst-Versionen zum Selbstausfüllen und Herunterladen aus dem Internet. Welchen Wert die wohl haben, kann sich jeder selbst ausmalen. Dadurch ist das eigentlich gute Konzept, das hinter dem Energieausweis steckt, inzwischen reichlich verwässert worden.