Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
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Viele Kassenpatienten, die auf eine psychotherapeutische Behandlung warten, mussten bisher Wartezeiten von vielen Monaten, manchmal auch bis zu einem Jahr, in Kauf nehmen. Eine unzumutbare Situation, an der sich jetzt etwas ändern könnte: Wer gesetzlich krankenversichert ist und länger als 3 Monate auf einen Therapieplatz bei einem Kassen-Psychotherapeuten warten muss, kann bei seiner Krankenkasse eine Kostenübernahme für die Behandlung in einer Praxis beantragen, die normalerweise ausschließlich privat abrechnet. Wichtige Voraussetzung allerdings, Sie müssen nachweisen, dass Sie bei mindestens 3 Psychotherapeuten mit Krankenkassenzulassung vorgesprochen haben und diese Ihnen in den kommenden 3 Monaten keinen Behandlungsplatz anbieten konnten. Näheres erfahren Sie auf der Webseite der Bundespsychotherapeutenkammer www.bptk.de