Warnung vor chinesischen aristolochiahaltien Präparaten
Sylvia Schneider in Naturmedizin aktuell
vom 21.02.2008 06:00 Uhr
GNL5356
Zubereitungen aus der chinesischen Medizin enthalten oft bedenkliche beziehungsweise verbotene Stoffe oder Verunreinigungen. Die britische Zulassungsbehörde für Medikamente hat festgestellt, dass in Großbritannien vier nicht zugelassene chinesische Arzneimittel vertrieben werden, die Aristolochiasäure enthalten. Diese gilt als Krebs erregend. Außerdem kann sie schwere Nierenschäden hervorrufen.
In der Bundesrepublik sind pflanzliche Arzneimittel mit Aristolochiasäure bereits seit 1981 verboten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geht davon aus, dass dennoch derartige Präparate auch bei uns im Internethandel angeboten werden. Die Produkte, um die es hier geht, heißen nach Angaben der Landesapothekerkammer Hessen „Xiao Qin Long Wan“, „Chuan Xiong Cha Tiao Wan“, „Bai Tou Wenig Wan“ und „Xie Gan Wan“. Das Bundesinstitut warnt dringend davor, diese Produkte zu erwerben. Wer sie bereits einnimmt, sollte die Einnahme sofort beenden und einen Arzt aufsuchen.