Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
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Ein Neuwagenkäufer hatte großen Ärger mit seinem fahrbaren Untersatz. Immer wieder bockte das Fahrzeug aufgrund eines verstopften Partikelfilters. Er verlangte - nach mehreren vergeblichen Versuchen des Händlers, den Mangel zu beheben - das Auto zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Der Händler weigerte sich mit dem Hinweis, dass der verstopfte Partikelfilter seine Ursache in dem überwiegenden Kurzstreckenbetrieb des Fahrzeugs habe. Dieses Argument stieß bei den Richtern des Oberlandesgerichts Stuttgart jedoch nicht auf fruchtbaren Boden. Sie standen dem enttäuschten Käufer zu, vom Kauf zurückzutreten. Begründung: Ein Autokäufer müsse davon ausgehen können, dass sein Fahrzeug uneingeschränkt, also auch unter Extrembedingungen, verwendbar sei. Aktenzeichen 3 U 236/07