Vorkehrungen gegen Elektrosmog sind keine außergewöhnlichen Belastunge
Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 19. Juni 2008, 10:00 Uhr
GNL5356
Liebe Leserin,
lieber Leser!
An Maßnahmen zum Schutz gegen Elektrosmog können Sie Ihr Finanzamt nicht beteiligen.
Wie Sie das Restless-legs-Syndrom durch ein paar Veränderungen im Lebensstil lindern können.
Außerdem erfahren Sie, wie Sie die Preisfallen der Reiseveranstalter geschickt umgehen.
Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
Wer in seiner Wohnung technische Vorrichtungen zum Schutz gegen Mobilfunk-Elektrosmog einbaut (z.B. eine spezielle Dämmung der Wände und Fenster), kann die Kosten nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg begründete seine Entscheidung damit, dass nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft von den elektromagnetischen Feldern einer Mobilfunkstation keine konkreten Gesundheitsgefahren ausgehen.
13 V 1/05