Verletzen Sie Ihre Aufsichtspflicht!
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 20. Oktober 2009, 10:00 Uhr
GNL5356
wenn Sie Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen, kann Sie das teuer zu stehen kommen. Ja, Sie haben richtig gelesen. Wieso das so ist, erfahren Sie gleich.
Außerdem: Was Sie über die Noten in Arbeitszeugnissen wissen sollten und wie Sie sich bei einem Krankenhausaufenthalt schnell auf die ungewohnte Situation einstellen.
Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
Verletzen Sie Ihre Aufsichtspflicht!
Sie haben richtig gelesen, geben Sie zu, was gute Eltern niemals zugeben würden: Sie haben grade mal einen Moment lang nicht aufgepasst. Wenn Ihr unter sieben Jahre alter Sprössling beispielsweise den Lack von Nachbars Auto zerkratzt hat, zahlt Ihre Haftpflichtversicherung keinen Cent, da Kinder in diesem Alter gesetzlich nicht haftbar zu machen sind. Und die Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Genau das weisen aber die meisten Eltern weit von sich. Falsch! Denn nur dann, wenn Sie eingestehen, Ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben, leistet die Haftpflichtversicherung. Denn diese tritt immer dann für den Schaden ein, wenn leichte oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. So bekommt Ihr Nachbar den Schaden ersetzt und grüßt Sie in Zukunft wieder freundlich.