Verdrecktes Trinkwasser? – Fallen Sie nicht auf diesen Taschenspielert
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 28. August 2008, 10:00 Uhr
GNL5356
Sie stehen auf Verbrauchermessen oder auf Sonderverkaufsflächen in Kaufhäusern und Lebensmittelmärkten: Fliegende Händler, die so genannten Umkehrosmosefilter anbieten. Diese sollen angeblich in unserem Leitungswasser vorhandene, aber unsichtbare Verschmutzungen und Giftstoffe herausfiltern.
Damit der skeptische Kunde dies auch glaubt, führt der Verkäufer einen „wissenschaftlichen Versuch" durch: Er zapft ein Glas Leitungswasser und taucht zwei mit einer Stromquelle verbundene Metallstäbe hinein. Sofort bildet sich im Wasser ein unappetitlicher brauner Niederschlag. Mit diesem Experiment habe er den im Wasser enthaltenen Schmutz sichtbar gemacht, behauptet der Verkäufer. Nun führt er denselben Versuch mit Wasser aus seinem Filtergerät vor - das Wasser bleibt klar.
Dem auf diese Weise eingeschüchterten Verbraucher wird suggeriert, dass er sich mit dem Kauf eines der zwischen 400 und 700 Euro teuren Umkehrosmosefilter vor diesen „gefährlichen Verschmutzungen" schützen könne.
VERBRAUCHERSCHUTZ-VERTRAULICH fand heraus, dass es sich hierbei um einen geschickt inszenierten Trick aus dem Physikbuch handelt: Der braune Niederschlag ist in Wirklichkeit kein Schmutz, sondern Rost, der durch die Zersetzung des stromdurchflossenen Eisenstabs entsteht. Leitungswasser enthält natürlicherweise Mineralsalze, die einen Stromfluss im Wasser ermöglichen. Das entsalzte Wasser enthält diese nicht, daher kann auch kein Strom fließen und das Wasser bleibt sauber. Das Experiment macht also keine Verschmutzung sichtbar, sondern ruft diese selbst hervor.
Mein Tipp: Lassen Sie sich nicht täuschen und verunsichern und sparen Sie sich diese nutzlose Ausgabe! Unser Leitungswasser ist durchgehend von so hoher Qualität, dass Sie es durch eine zusätzliche Filterung nicht verbessern können. Im Gegenteil: Bei unsachgemäßem Gebrauch und mangelnder Wartung des Filters kann dieser sogar verkeimen! Zudem entsprechen viele der angebotenen Geräte nicht den Vorgaben der Wasserwerke. Der Hausbesitzer kann gegebenenfalls für Schäden durch eine Verkeimung des öffentlichen Leitungsnetzes haftbar gemacht werden.