Unterhaltsansprüche unverzüglich anmelden und durchsetzen!
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 27. April 2010, 10:00 Uhr
GNL5356
Wer Unterhaltsansprüche hat, sollte diese auch zügig durchsetzen, sonst kann er leer ausgehen!
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Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
Unterhaltsansprüche unverzüglich anmelden und durchsetzen!
Wer Unterhaltsansprüche nach einer Scheidung nicht rechtzeitig anmeldet bzw. vor Gericht durchsetzt, kann seinen Anspruch darauf verlieren! Wer sich nämlich mit der Durchsetzung seiner Ansprüche zu lange Zeit lasse, erwecke den Anspruch, er sei nicht bedürftig und käme auch ohne die Unterhaltszahlungen über die Runden. Zudem könnten Rückstände von Unterhaltszahlungen, die nachträglich eingefordert würden, für den Schuldner schnell zu einer „erdrückenden Schuldenlast" werden, so das Gericht.
Oberlandesgericht Schleswig, Aktenzeichen 15 UF 237/98