Unfallflucht beim Aldi
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 3. November 2011, 10:00 Uhr
GNL5356
wenn Einkaufswagen sich selbstständig machen, hat das manchmal schrammige Folgen. Wer haftet?
Außerdem erfahren Sie gleich: Was Ihnen hilft, wenn Ihnen die Wörter ausgehen – und was Ihnen hilft, wenn Ihre Hände schmerzen.
Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
Unfallflucht beim Aldi
Wer mit seinem Einkaufswagen an einem fremden Auto entlangschrammt und sich dann klammheimlich aus dem Staub macht, begeht Unfallflucht! Daran ändert auch ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf nichts, das einen in erster Instanz zu 800 Euro Geldstrafe und 3 Monaten Fahrverbot verurteilten Mann freisprach, da die Richter die Beschädigung eines Fahrzeugs durch einen Einkaufswagen nicht als Unfall im Straßenverkehr bewerteten Aktenzeichen 29 Ns 3/11.
In aller Regel sehen die Gerichte eine solche Situation jedoch als Verkehrsunfall. Wenn Ihnen ein solches Missgeschick passiert: Informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung. Diese wird im Normalfall für den Schaden aufkommen. Haben Sie Selbstbehalt vereinbart, müssen Sie einen entsprechenden Teil des Schadens selbst tragen.
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Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von Marlis Köhn (03.11. 2011 22:31 Uhr):
Betr. Einkaufswagen gegen fremdes Auto. Soweit ich weiss: Nicht der Auto-Haftpflichtvers. melden sondern der Privathaftpflicht.
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