Umlage der Aufzugskosten auch auf Mieter der Parterre-Wohnung rechtens
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 11. März 2010, 10:00 Uhr
GNL5223
Immer Ärger mit den Nebenkosten: Muss ein Mieter, der im Erdgeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses wohnt, die anteiligen Kosten für den Betrieb des Aufzugs mittragen, obwohl er diesen eigentlich nie in Anspruch nimmt? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen. Er entschied: Ein Vermieter kann die Kosten für den Aufzug mittels Formularvertrag auch auf die Mieter des Erdgeschosses umlegen. Die Richter machten ihre Entscheidung an Praktikabilitätsgründen fest. Der gemeinsame Vertrag für alle Mieter diene der Nachvollziehbarkeit und Einheitlichkeit und sei damit rechtens. Aktenzeichen VII ZR 103/06
ähnliche Beiträge
- Nebenkosten müssen realistisch angegeben werden
- Kündigung wegen Eigenbedarf darf nicht vorgetäuscht werden
- So umgehen Sie Ärger mit Ihren Mitbewohnern
- Wenn der Mieter renoviert…
- Die größten Irrtümer zwischen Mieter und Vermieter (Teil 2)
- Mieter: Renovierung besser nicht selbst veranlassen
- Schadenersatzansprüche bei Mietsachen sind schnell verjährt!
- Verschimmeln Sie bloß nicht in Ihrer Wohnung
weitere Ausgaben von
Verbraucherschutz Vertraulich
weitere Artikel dieser Ausgabe:
Donnerstag, 09. Februar 2012
Dienstag, 07. Februar 2012
Donnerstag, 02. Februar 2012
alle AusgabenClever leben - Neue BENEFIT Geheimnisse
257 neue Enthüllungen und bestgehütete Insider-Informationen
Klicken Sie hier für weitere Informationen zu Clever leben - Neue BENEFIT Geheimnisse