Überlassen Sie Ihr Schicksal nicht der Apparatemedizin
Dr. Ulrich Fricke in Täglich Gesund
vom 2. Dezember 2008, 16:00 Uhr
GNL5356
Wahrscheinlich ist es für Sie selbstverständlich, für schlechte Zeiten finanzielle Vorsorge zu treffen. Aber die wenigsten Menschen denken daran, auch für den Fall vorzusorgen, dass sie infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung im Alter plötzlich nicht mehr selbst über eine notwendige medizinische Behandlung entscheiden können. Ärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet, das Leben ihrer Patienten solange wie möglich zu erhalten. Auch dann, wenn sie z. B. nach einem Unfall im Koma liegen und nur noch künstliche Ernährung und die Herz-Lungen-Maschine sie am Leben" erhalten. Ein solches unnötiges Leiden in Abhängigkeit von der Apparatemedizin können Sie für sich verhindern, wenn Sie rechtzeitig eine so genannte Patientenverfügung abfassen. In diesem Beitrag haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengestellt, die Sie dabei beachten sollten. Denn immer wieder kommt es vor, dass Ärzte wegen falscher Formulierungen diesem letzen Patientenwillen" aus juristischen Gründen nicht folgen können.
Verwenden Sie keine Mustervordrucke
Sie dürfen nicht darauf vertrauen, dass sich Ihre nächsten Angehörigen in ihrem Sinne gegen eine Lebensverlängerung um jeden Preis entscheiden können. Denn für den behandelnden Arzt ist allein der mutmaßliche Wille des Patienten maßgeblich. In einer Patientenverfügung können Sie den Ärzten jedoch genaue Vorgaben zu Ihrer medizinischen Versorgung im Notfall geben, z. B. dass sie auf lebenserhaltende Maßnahmen wie intensivmedizinische Behandlung, künstliche Ernährung oder Widerbelebungsmaßnahmen verzichten sollen.
Es gibt zahlreiche Bücher und Broschüren mit Musterverfügungen, die Sie nur noch ausfüllen sowie mit Datum und Unterschrift versehen müssen. Doch solche Standard-Verfügungen sollten Sie nicht verwenden. Denn Sie können darin nur selten Ihre persönliche Situation und Ihre Wünsche konkret benennen. Im Ernstfall werden sie von den behandelnden Ärzten oder den Gerichten daher eventuell nicht anerkannt.
Damit eine Patientenverfügung tatsächlich verbindlich ist, müssen Sie darin ganz genau die Situationen festlegen, für die sie gelten soll. Problematisch sind beispielsweise Formulierungen wie Falls ich meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiderruflich verloren habe ..." oder Die Verfügung gilt für den nicht behebbaren Ausfall lebenswichtiger Funktionen meines Körpers, der zum Tod führt".
So formuliert, gilt Ihre Verfügung nur, wenn Sie tatsächlich im Sterben liegen. Bei anhaltendem Koma und dauerhafter Abhängigkeit von Maschinen sind sie so nicht anwendbar - also gerade in den Situationen, vor denen Sie sich eigentlich schützen wollen.
Schildern Sie persönliche Erlebnisse und Ängste
Damit Ihre Verfügung für die behandelnden Ärzte tatsächlich bindend ist, muss darin ganz konkret auch der Komazustand angesprochen werden. Außerdem sollte die Verfügung auch Ihre persönlichen Wertvorstellungen beinhalten, denn auch sie können Aufschluss darüber geben, was Sie im Ernstfall tatsächlich möchten. Dazu gehören z. B. auch Erfahrungen, die Sie mit einer schweren Erkrankung oder dem Sterben von nahe stehenden Menschen gemacht haben. Schildern Sie in Ihrer Verfügung solche Erlebnisse und Ihre daraus resultierenden Gedanken. So entsteht eine individuelle Patientenverfügung, die zeigt, dass Sie sich mit dem Thema ernsthaft auseinander gesetzt haben, und die kein behandelnder Arzt einfach übergehen kann. Am besten lassen Sie sich beim Abfassen der Verfügung von Ihrem Arzt beraten. Die Kosten für ein Beratungsgespräch werden von den Krankenkassen übernommen, wenn es im Rahmen einer bereits bestehenden Erkrankung erfolgt. Eine meist kostenlose persönliche Beratung wird auch von Betreuungs- und Hospizvereinen angeboten.