Toilettengebühr an Raststätten: müssen Sie sich nicht gefallen lassen
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 3. April 2008, 11:20 Uhr
GNL5356
Wer auf der Autobahn unterwegs ist und ein menschliches Rühren verspürt, sollte damit rechnen, dass er auf der nächsten Raststätte zunächst mal 50 Cent in den Schlitz eines Automaten stecken muss. Ansonsten bleibt ihm der Zugang zum stillen Örtchen verwehrt. War es bislang jedem selbst überlassen, ob er der Klofrau oder dem Klomann etwas auf den Teller legte, führt die Betreibergesellschaft der Raststätten „Tank &Rast" jetzt eine Zwangs-Benutzungsgebühr ein. Schon etwa die Hälfte der 382 Raststätten in Deutschland haben ihre Toiletten mit Drehkreuzen und Automaten verbarrikadiert, die manchmal nicht mal Wechselgeld herausgeben. Dafür empfange den Benutzer „Grünpflanzen, Musik und Urlaubsfeeling unterwegs", verspricht der Werbeprospekt.
Das so genannteSanifair-Konzept rühmt sich zwar damit, dass man für die 50 Cent schließlich einen Bon bekomme, den man im Restaurant einlösen kann, die Benutzung quasi kostenlos bliebe. Aber wird nicht umgekehrt ein Schuh daraus? Tank & Rast will Sie mit diesem Trick zum Besuch der überteuerten Restaurants und Kioske verleiten! Denn was kann man schon für einen halben Euro an der Autobahn kaufen? Der Reisende muss beim Einlösen des Gutscheins stets draufzahlen, so das Kalkül der Betreiber.
Zum Tanken sind die Bons nicht gültig, eine Barauszahlung ist ebenfalls nicht vorgesehen. Meine Tipps, Wenn auch Ihnen das Geschäft mit dem Geschäft an den Raststätten gegen den Strich geht:
► Auf den Rastplätzen mit WC ist deren Benutzung weiterhin kostenfrei.
► Auch in den Autohöfen können Sie immer noch kostenlos aufs Örtchen gehen. Ein Verzeichnis der Autohöfe finden Sie im Internet unter www.autohof.de. Oder telefonisch anfordern unter 06128-42249.
► Was viele nicht wissen - die Sanifair-Bons sind ein Jahr lang gültig. Die meisten werfen die blau-weißen Kärtchen bisher noch achtlos fort. Ich konnte beobachten, wie (nicht nur) Kinder die Bons gleich dutzendweise aus den Abfallkörben fischten und damit schnurstracks Richtung Gaststätte steuerten.
Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von Manuel Igney (14.01. 2011 11:24 Uhr):
DieTank und Rastanlagen einfach meiden ist mit Sicherheit erst einmal der richtige Weg des Widerstandes gegen dieses Geschäftsgebaren. Rechtlich ist für die Nutzer, die Getränke oder Speisen verzehren, dieser Raststätten, die von einem Privatunternehmen betrieben werden, das Gaststättengesetz zuständig und das besagt das der Betreiber geeignete kostenfreie Kundentoiletten vorhalten muß. Das bedeutet die 20ct die Sanifair kassiert sind rechtswidrig. Oder sind vor dem Gesetz nicht alle gleich Eckkneipe und Autorasthof. Hier bin ich der Meinung gleiches Recht für alle. Das Harzstädtchen Seesen hat dies bezüglich entsprechend gehandelt und als zuständige Aufsichtsbehörde die Gebühren an den Rastanlagen Harz untersagt. Ein Beispiel dem weitere Städte folgen sollten. Um das klar zu stellen wer nichts verzert kann zur Kasse gebeten werden aber nicht die Nutzer der Raststätte, technisch ließe sich das mit vielen günstigen Möglichkeiten im Sanifairkonzept lösen. Dann ist auch das Quittungs/Beleg Problem für Toilettenbenutzer, die zur Zeit als Raststättennutzer 20ct bezahlen und dafür keinen Beleg erhalten, gelöst.
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