Teilzeitwohnrecht leichter kündbar
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 26. Juli 2011, 10:00 Uhr
GNL5356
Einen Vertrag über Teilzeitwohnrecht konnte man bisher nicht widerrufen. Das ändert sich jetzt.
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Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
Teilzeitwohnrecht leichter kündbar
Haben Sie in Urlaubsstimmung ein Teilzeitwohnrecht in einem ausländischen Ferienclub erworben und bereuten Sie dies schon am nächsten Tag, kamen Sie bisher aus diesem Vertrag kaum raus. Das hat sich dank einer Richtlinie der EU jetzt geändert. Urlauber können jetzt Clubmitgliedschaften mit einer Laufzeit ab einem Jahr binnen 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung kündigen. Leider hat sich das in einigen Feriengebieten noch nicht herumgesprochen, z.B. in Spanien. Speziell auf Teneriffa und Gran Canaria gibt es noch Anbieter, die die EU-Richtlinie schlicht ignorieren und auf ihrer Version des Vertragsrechts bestehen. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Wenn nichts helfen sollte, hilft das Europäische Verbraucherzentrum in Kiel, Tel. 0431-5909950.