Streitpunkt Hausflur: So vermeiden Sie Ärger mit Ihren Mitbewohnern
Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 3. Juli 2008, 10:00 Uhr
GNL5223
Liebe Leserin,
lieber Leser!
Letzte Woche war ich bei Bekannten zu Besuch, die in einem 8-Parteien-Haus wohnen. Ich staunte nicht schlecht, als ich die Haustür öffnete, im Hausflur standen jede Menge Fahrräder, Kinderwagen, Gummistiefel, ja sogar ein Schlitten - mitten im Sommer. Der Hausflur als Abstellkammer? Was sagt eigentlich der Gesetzgeber dazu? Ich bin der Sache mal auf den Grund gegangen. Lesen Sie, welch verblüffende Ergebnisse dabei herausgekommen sind.
Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, weshalb unser Sturzrisiko und damit die Verletzungsgefahr mit den Lebensjahren signifikant ansteigen? Ob das zwangsläufig so sein muss? Oder ob man vielleicht sogar selbst etwas dagegen tun kann? Die Antwort lautet: Ja! Ich habe auch dazu ein paar Tipps für Sie.
Übrigens: In den VERBRAUCHERSCHUTZ-VERTRAULICH-Ausgaben der nächsten beiden Wochen erfahren Sie unter anderem jede Menge Wissenswertes rund um das Thema Aktien. Nicht verpassen: Nächsten Dienstag geht´s los!
Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
Das Zusammenleben in einem Mietshaus oder einer Eigentümer-Wohnanlage wirft mitunter Fragen auf, zu deren Klärung manche Zeitgenossen bis vors Gericht ziehen. Zentraler Streitpunkt ist dabei immer wieder der Flur. VERBRAUCHERSCHUTZ-VERTRAULICH meint: So weit muss es unter Nachbarn nicht kommen und hat einige aktuelle Streitfälle und deren Lösung für Sie in der Tabelle zusammengestellt.
| Das Problem | Die Lösung |
| Im gemeinsamen Hausflur werden immer wieder Fahrräder abgestellt. ist das erlaubt? | Fahrräder haben im Hausflur grundsätzlich nichts zu suchen. Sie gehören in den Fahrradkeller, oder - falls es einen solchen nicht gibt - in den Kellerraum der Fahrradbesitzer. Geht auch das nicht, muss das Rad in der Wohnung abgestellt werden. Amtsgericht Wedding 8a C 45/85 |
| Auf der Eigentümerversammlung wurde gegen meine Stimme beschlossen, dass keine Pflanzen im Flur aufgestellt werden dürfen. Wie kann man dagegen vorgehen? | Innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung können Sie beim Amtsgericht eine schriftliche oder mündliche Anfechtung mit stichhaltiger Begründung abgeben. Der Beschluss bleibt jedoch so lange wirksam, bis er ggf. vom Gericht aufgehoben wird.
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| Das Treppenhaus ist regelmäßig verqualmt, da Raucher zum Rauchen in den Flur gehen. Kann man dagegen etwas unternehmen? | Das Rauchen im Treppenhaus ist so lange erlaubt, wie im Miet- bzw. Eigentümervertrag nichts Gegenteiliges festgelegt ist. Grundsätzlich kann das Rauchen im Hausflur untersagt werden. Amtsgericht Hannover 70 II 414/99
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| Vor den Wohnungstüren stapeln sich Schuhe. Muss man das tolerieren? | Solange dies kurzzeitig geschieht und durch die Witterung bedingt ist, ist dagegen nichts einzuwenden. Als Dauerabstellfläche z.B. für 6 Paar Schuhe darf der Flur hingegen nicht genutzt werden. OLG Hamm 15 W 168-169/88
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| Vom Vermieter beauftragte Handwerker haben einen Haufen Schutt im Eingangsflur hinterlassen. Müssen die Mieter diesen im Rahmen Ihrer Reinigungspflicht entfernen? | Nein. Den Vermieter in Kenntnis setzen, ggf. eine Frist zur Beseitigung setzen. Der Vermieter haftet in diesem Falle auch für Folgekosten, wenn z.B. jemand über den Schutt stolpert, fällt und sich verletzt.
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| Eine Mieterin aus dem dritten Obergeschoss stellt regelmäßig ihren Kinderwagen im Hausflur ab. | Wenn der Kinderwagen keine Türen und Rettungswege verstellt, ist dagegen nichts einzuwenden. Selbst wenn der Mietvertrag eine gegenteilige Klausel enthalten sollte, ist diese unwirksam. Amtsgericht Braunschweig 121 C 128/00
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| Da einzelne Mieter die Reinigung des Treppenhauses vernachlässigt haben, hat der Vermieter mitgeteilt, dass in Zukunft eine Reinigungsfirma diese Tätigkeit übernehmen wird. Er bittet um Zustimmung und um Unterschrift auf einem entsprechenden Formular. | Sie müssen nicht unterschreiben. Wenn die Firma dennoch anrückt, kann der Vermieter deren Kosten auch nicht auf Sie umlegen, da keine Vertragsänderung zustande gekommen ist. Der Vermieter kann dann allerdings versuchen, seine Kosten über eine Mieterhöhung wieder einzutreiben.
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| Ein Mieter lagert seine Getränkekisten im Hausflur, ein anderer stellt seine Mülltüten bis zum Abtransport in die Mülltonne kurzfristig im Flur ab. | Beides ist nicht erlaubt, ebenso wenig dürfen Schuh- und Besenschränke, Wäschetruhen, Regenschirme oder Schlitten im Hausflur platziert werden. |
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