Steuererklärung: Hier sollten Sie Einspruch einlegen!
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 7. Februar 2012, 10:00 Uhr
GNL5356
Kosten für den Weg zur Arbeit, für das häusliche Arbeitszimmer und die doppelte Haushaltsführung sind in der Steuererklärung immer wieder beliebte Streitpunkte. Gerade für diese genannten sind beim Bundesfinanzhof Verfahren anhängig. Lehnt Ihr Finanzamt z.B. Ihre Arbeitsecke im Wohnzimmer als Arbeitszimmer ab, oder nehmen Sie nicht den kürzesten, dafür aber den schnellsten Weg zu Ihrer Arbeitsstätte oder fahren Sie bei einem Doppelhaushalt mit dem Firmenwagen heim und erkennt Ihr Finanzamt die geltend gemachten Kosten nicht an, legen Sie Einspruch ein und verweisen Sie auf die Aktenzeichen X R 32/11, VI R 19/11 bzw. VI R 33/11. Beantragen Sie gleichzeitig ein Ruhen der Bearbeitung, bis endgültig über die Verfahren entschieden ist.