Sparen bei den (Ab-)Waschhelfern
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 13. Oktober 2011, 10:00 Uhr
GNL5356
Ganz klar: Spülen von Hand ist immer teurer als mit der Spülmaschine! Dennoch gilt es, ein paar Regeln zum ökonomischen Gebrauch der Abwaschhelfer zu beachten. Spülen Sie möglichst nur dann, wenn die Maschine voll beladen ist. Schon bei Temperaturen von 50 oder 55 Grad wird das Geschirr sauber. Nur bei ganz hartnäckigen Verschmutzungen den 65-Grad-Spülgang wählen.
Spülen Sie das Geschirr nie von Hand vor, nur größere Essensreste mit der Gabel entfernen. Beachten Sie beim Kauf: Muss es unbedingt ein 60 cm breites Gerät sein? Es gibt auch Geräte im 45cm-Raster, die benötigen weniger Strom und Wasser – Ersparnis ca. 30 %!
Bei Waschmaschinen sollten Sie sich für ein Gerät entscheiden, das mindestens in Klasse A eingestuft ist. Der 5 kg-Waschgang kostet ca. 20 Cent Strom. Waschen Sie nur, wenn die Maschine voll ist. Halbvolle Waschgänge verbrauchen nahezu dieselbe Menge Strom und Wasser! Vorwäsche oder Kochwaschgänge sind fast immer entbehrlich. Wenn Sie einen Trockner besitzen, sollte Ihre Waschmaschine beim Schleudern mindestens 1.200 Touren schaffen. Ansonsten kommt die Wäsche zu nass in den Trockner, das verbraucht unverhältnismäßig viel Strom. Trockner: Ablufttrockner, die die nasse Luft nach draußen leiten, sind in der Anschaffung billiger als Kondensationstrockner, die das Wasser aus der Abluft in einem Gefäß auffangen.
Trockner mit Wärmerückgewinnung sind am effizientesten, die Technik muss derzeit aber noch recht teuer bezahlt werden. Feuchtigkeitsgesteuerte Trockner schalten sich von alleine ab und sind besser als solche, die mit einer Zeitschaltuhr ausgestattet sind. Waschtrockner, also Geräte, die waschen und trocknen können, haben den Nachteil, dass Sie nach dem Waschgang einen Teil der feuchten Wäsche zunächst zwischenlagern müssen, da beim Trocknen das Fassungsvermögen deutlich reduziert ist.
Mehr Tipps am nächsten Dienstag!
Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von LisaM (14.10. 2011 16:52 Uhr):
Ergänzumg zu Wäschetrocknern: Ablufttrockner erfordern bauliche Veränderungen (Luftschacht nach außen), weswegen Vermieter dafür u. U. keine Erlaubnis erteilen, abgesehen davon, dass das auch einen Hauseigentümer belasten würde und damit dies den Kosten für den Trockner zuzuschlagen ist.. Trockner mit Wärmerückgewinnung sind mir persönlich nicht bekannt. Die Abwärme meines Kondenstrockners nutze ich, indem ich die Tür meines Bades, wo dieser steht, offen stehen lasse und das Licht ausschalte, an dem der Ventilator für die Lüftung angeschlossen ist. So nutze ich die Wärme für die allgemeine Raumheizung . Frdl. Gruß
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