Sofortiges Abschleppen rechtens!
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 12. Januar 2012, 10:00 Uhr
GNL5356
Ein Behindertenparkplatz darf auch dann nicht von Unberechtigten benutzt werden, wenn umliegende Parkplätze frei sind. Ein Rechtsanwalt, der einen Termin beim Amtsgericht wahrnehmen musste, parkte vor dem Haus auf einem Behindertenparkplatz. Daraufhin wurde sein Fahrzeug von einem Abschleppdienst entfernt. Der Anwalt wollte die damit verbundenen Kosten nicht zahlen, schließlich sei er jederzeit im Gebäude erreichbar und auf dem Parkplatz jede Menge andere Parkplätze nicht besetzt gewesen. Doch die Richter beim Verwaltungsgericht Neustadt ließen diese Argumente nicht gelten: Schwerbehinderten sei ein Ausweichen auf andere Parkplätze aufgrund ihrer Hilfsbedürftigkeit oft nicht möglich. Daher sei das sofortige Entfernen des unberechtigt abgestellten Fahrzeugs gerechtfertigt gewesen. Aktenzeichen 5 K369/11
Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von Gerhard Heeren (12.01. 2012 10:05 Uhr):
Ich habe bisher nur unbenutzte Behindertenparkpätze gesehen. Es gibt davon offensichtlich zu viele.
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