So verstehen Sie den Beipackzettel richtig
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich zum Thema Beipackzettel
vom 11.03.2008 10:00 Uhr
GNL5356
Der Beipackzettel für Medikamente muss (das ist Gesetz) bestimmte Informationen enthalten. Lesen Sie ihn vor der Einnahme eines Präparats sorgfältig durch. Er verrät Ihnen Wichtiges über Gebrauch: Sie erfahren, wann und in welcher Dosis Sie das Arzneimittel anwenden sollten (mitunter auch auf der Verpackung aufgedruckt).
Inhaltsstoffe: Der Wirkstoff wird in andere Substanzen „verpackt“. Achten Sie darauf, ob das Medikament eventuell Inhaltsstoffe enthält, auf die Sie allergisch reagieren.
Anwendungsgebiete: Sie beschreiben die Krankheiten, bei denen das Mittel als wirksam gilt.
Gegenanzeigen: Hier können Sie lesen, welche Erkrankungen, Störungen oder Umstände dem Gebrauch des Medikaments entgegenstehen. Dieser Abschnitt gibt auch Auskunft, ob das Präparat für Schwangere, Stillende und Kinder geeignet ist.
Nebenwirkungen: Sie informieren über Begleiterscheinungen, die bekannt sind. Achten Sie auf den Risikograd: „Häufig“ bedeutet, dass die Nebenwirkung bei mehr als 10% der Patienten auftrat, „gelegentlich“ heißt bis zu 10% und „selten“ bis zu 1%.
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Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von Margarethe Stalzer (04.08. 2010 07:52 Uhr):
Liebes Team! Hoffentlich seid Ihr ein gutes Team. Das Ergebnis, welches bei eurer Arbeit herauskommt finde ich jedenfalls gut!! Ich habe vor kurzer Zeit den Beipackzettel des Medikaments Dostinex gelesen. Wird wegen Vergrößerung der Hirnanhangdrüse genommen und nicht um abzustillen. Den Inhalt dieses Zettels finde ich im Vergleich zu den langfristigen Nebenwirkungen ja richtig harmlos. Warum ist dieses Medikament dann Chefarztpflichtig;. Welch ein interessanter Ausdruck! Chefarzt! A bissl Chef und a bissl Arzt, dann bist a Chefarzt! Tut mir leid, aber manchmal kann man sich nur mit Humor helfen. Macht weiter so, Ihre Beiträge sind für mich immer interessant und lesenswert! Alles Liebe Margret PS: TEAM heißt T ut E in A ndrer M orgen.
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