So vermeiden Sie Ärger mit Ihrer Reinigung
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 9. Juni 2011, 10:00 Uhr
GNL5356
Mantel gereinigt, aber Futter aufgerissen? Was tun, wenn die Reinigung Mist baut?
Außerdem lesen Sie gleich: Lassen Sie sich nicht verun-sichern und: was man sich mit einer Tasse Kaffee Gutes tut.
Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
So vermeiden Sie Ärger mit Ihrer Reinigung
Wer 10 Euro für die chemische Reinigung einer Hose oder 7,50 für eine Krawatte berappen muss, kann zu Recht erwarten, dass seine Sachen am Stück, gereinigt, im Original-Farbton und ohne Bügelglanz zurückkommen. Doch nicht immer geht alles zur Zufriedenheit des Kunden aus. Die wichtigsten Streitfälle und was deutsche Richter dazu sagen.
Kleid verfärbt: Der Reiniger haftet nicht nur bis zum 15-fachen des Reinigungspreises, sondern er muss Sie darauf hinweisen, dass gegen einen Aufschlag auch ein höherer Schadenersatz möglich ist.
Abholschein verloren: Wenn Sie nachweisen, z.B. durch Zeugen oder Fotos, dass Sie der rechtmäßige Besitzer sind, muss die Reinigung Ihnen das Stück auch ohne Abholschein aushändigen.
Kleidung wurde trotz Einhaltung der eingenähten Pflegeanleitung beschädigt: In diesem Fall müssen Sie sich an den Verkäufer bzw. Hersteller des Kleidungsstücks wenden. Den Reiniger trifft keine Schuld.
Sie merken erst beim Anziehen vier Wochen später, dass in der Reinigung ein Schaden aufgetreten ist. Hier liegt die Beweispflicht bei Ihnen. Besser also, Sie packen alles gleich aus und sehen nach.
Ihr Kleidungsstück ist verschwunden: Die Reinigung haftet in Höhe des Zeitwerts. Gut, wenn Sie noch die Kaufquittung haben.
Fleck ist immer noch zu sehen: Sie haben das Kleidungsstück nur wegen des Flecks in die Reinigung gebracht, nachdem diese Ihnen versichert hatte, dass dieser beim Reinigen verschwindet. In diesem Fall müssen Sie nichts bezahlen.
Sie haben Gegenstände in den Textilien gelassen (z.B. Kugelschreiber, Nägel), die das Teil (und andere) beim Reinigen unbrauchbar gemacht haben: Hier haftet die Reinigung. Diese hätte sich zuvor davon überzeugen müssen, dass alle Taschen leer sind. Sie haftet bis zum Zeitwert der Stücke.