So umgehen Sie Ärger mit Ihren Mitbewohnern
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 28. August 2008, 10:00 Uhr
GNL5356
Liebe Leserin,
lieber Leser!
Wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt, macht die schönste Wohnung auf Dauer keinen Spaß. Was bei Streitereien unter Mietern oder Eigentümern rechtens ist, erfahren Sie in unserer heutigen Ausgabe.
Müssen wir uns mit dem Klimawandel auf Orkane, Tornados, Überschwemmungen und Erdrutsche einstellen? Wenn ja, wie können Sie sich schützen?
Trickreiche Wasserfilter-Verkäufer warnen vor Dreck im Trinkwasser, den sie selbst produzieren. Wie Sie den Taschenspieler-Trick durchschauen.
Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
Das Zusammenleben in einem Mietshaus oder einer Eigentümer-Wohnanlage wirft mitunter Fragen auf, zu deren Klärung manche Zeitgenossen bis vors Gericht ziehen. Zentraler Streitpunkt ist immer wieder der Flur. VERBRAUCHERSCHUTZ-VERTRAULICH meint: So weit muss es unter Nachbarn nicht kommen und hat einige aktuelle Streitfälle und deren Lösung für Sie in der Tabelle zusammengestellt.
| Das Problem | Die Lösung |
| Im gemeinsamen Hausflur werden immer wieder Fahrräder abgestellt. ist das erlaubt? | Fahrräder haben im Hausflur grundsätzlich nichts zu suchen. Sie gehören in den Fahrradkeller, oder - falls es einen solchen nicht gibt - in den Kellerraum der Fahrradbesitzer. Geht auch das nicht, muss das Rad in der Wohnung abgestellt werden. Amtsgericht Wedding 8a C 45/85 |
| Auf der Eigentümerversammlung wurde gegen meine Stimme beschlossen, dass keine Pflanzen im Flur aufgestellt werden dürfen. Wie kann man dagegen vorgehen? | Innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung können Sie beim Amtsgericht eine schriftliche oder mündliche Anfechtung mit stichhaltiger Begründung abgeben. Der Beschluss bleibt jedoch so lange wirksam, bis er ggf. vom Gericht aufgehoben wird. |
| Das Treppenhaus ist regelmäßig verqualmt, da Raucher zum Rauchen in den Flur gehen. Kann man dagegen etwas unternehmen? | Das Rauchen im Treppenhaus ist so lange erlaubt, wie im Miet- bzw. Eigentümervertrag nichts Gegenteiliges festgelegt ist. Grundsätzlich kann das Rauchen im Hausflur untersagt werden. Amtsgericht Hannover 70 II 414/99 |
| Vor den Wohnungstüren stapeln sich Schuhe. Muss man das tolerieren? | Solange dies kurzfristig geschieht und durch die Witterung bedingt ist, ist dagegen nichts einzuwenden. Als Dauerabstellfläche z.B. für 6 Paar Schuhe darf der Flur hingegen nicht genutzt werden. OLG Hamm 15 W 168-169/88 |
| Vom Vermieter beauftragte Handwerker haben einen Haufen Schutt im Eingangsflur hinterlassen. Müssen die Mieter diesen im Rahmen Ihrer Reinigungspflicht entfernen? | Nein. Den Vermieter darüber informieren, ggf. eine Frist zur Beseitigung setzen. Der Vermieter haftet in diesem Falle auch für Folgekosten, wenn z.B. jemand über den Schutt stolpert, fällt und sich verletzt. |
| Eine Mieterin aus dem dritten Obergeschoss stellt regelmäßig ihren Kinderwagen im Hausflur ab. | Wenn der Kinderwagen keine Türen und Rettungswege verstellt, ist dagegen nichts einzuwenden. Selbst wenn der Mietvertrag eine gegenteilige Klausel enthalten sollte, ist diese unwirksam. Amtsgericht Braunschweig 121 C 128/00 |
| Da einzelne Mieter die Reinigung des Treppenhauses vernachlässigt haben, hat der Vermieter mitgeteilt, dass in Zukunft eine Reinigungsfirma diese Tätigkeit übernehmen wird. Er bittet um Zustimmung und um Unterschrift auf einem entsprechenden Formular. | Sie müssen nicht unterschreiben. Wenn die Firma dennoch anrückt, kann der Vermieter deren Kosten auch nicht auf Sie umlegen, da keine Vertragsänderung zustande gekommen ist. Der Vermieter kann dann allerdings versuchen, seine Kosten über eine Mieterhöhung wieder einzutreiben. |
| Ein Mieter lagert seine Getränkekisten im Hausflur, ein anderer stellt seine Mülltüten bis zum Abtransport in die Mülltonne kurzfristig im Flur ab. | Beides ist nicht erlaubt, ebenso wenig dürfen Schuh- und Besenschränke, Wäschetruhen, Regenschirme oder Schlitten im Hausflur platziert werden. |