So lesen Sie Lebensmittel-Kennzeichnungen richtig
Sylvia Schneider in Täglich Gesund
vom 9. Juni 2010, 16:00 Uhr
GNL5356
"Null Prozent Fett", „leicht", „gut für die Verdauung", „ein Wunder für Ihre Knochen", „reich an Vitamin C", „So wertvoll wie ein kleines Steak" - so oder ähnlich wurden manche Lebensmittel bislang vollmundig beworben. Damit soll jetzt Schluss sein. Die Europäische Union überprüft schon seit Juli 2007 nach der so genannten Health-Claims-Verordnung alle nährwert- und gesundheitsbezogenen Aussagen über Lebensmittel.
Die neuen Vorschriften gelten nicht nur für Werbeaussagen, sondern auch für entsprechende Angaben über die Inhalte auf der Verpackung, für Abbildungen und Markennamen. Allerdings sind die neuen Regelungen nicht nur vorteilhaft für den Verbraucher, denn sie lassen den Herstellern auch so manche Lücke.
Nach den neuen Regeln ist Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben nur noch erlaubt, wenn die EUVorschriften eingehalten werden. Diese Aussagen müssen durch wissenschaftliche Studien nachgewiesen werden. Hinweise auf ein reduziertes Krankheitsrisiko beispielsweise müssen extra genehmigt werden - etwa wenn ein Lebensmittel mit einem hohen Kalziumgehalt ausgelobt werden soll. Dann darf es z. B. heißen: „Eine ausreichende Versorgung mit Kalzium verringert ein späteres Risiko, an Osteoporose zu erkranken." Damit hat der Verbraucher eine halbwegs verlässliche Orientierung.
Mehr Transparenz ist gewollt, wird aber nicht zwangsläufig erreicht
Die Verordnung, die übersetzt so viel bedeutet wie „Verordnung über Gesundheitsangaben", legt fest, wie gesundheitsbezogene Aussagen auf Lebensmittelverpackungen auszusehen haben. Die Health- Claims-Verordnung will dem Verbraucher damit mehr Transparenz in Sachen Lebensmittel bieten. Das gelingt jedoch nicht in jedem Fall. Zum einen sind die Regeln sehr kompliziert und schwer zu durchschauen. Zum anderen werden die Hersteller zukünftig zwar sehr viel genauer überdenken müssen, was sie auf ihre Verpackungen schreiben.
Noch ist ungeklärt, nach welchen wissenschaftlichen Kriterien bestimmte Werbeaussagen zugelassen werden sollen. Kleinere Firmen haben den Nachteil, dass ihnen diesbezüglich meist das Geld für Studien fehlt.
Nährstoffampel: Freie Fahrt für grüne Nahrungsmittel
Es stehen noch etliche weitere Neuerungen auf dem Plan, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen. Eine schnellere Aufklärung des Verbrauchers erhofft man sich z. B. von der so genannten Nährstoffampel. Mit deren Hilfe soll der Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz in zusammengesetzten Lebensmitteln einfach und deutlich auf der Vorderseite der Verpackung dargestellt werden, damit Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick erhalten.
Das sagen die Farben der Nährstoffampel aus:
- Rot steht für einen hohen Nährstoffgehalt - das bedeutet: Besser lassen Sie die Hände von dem jeweiligen Produkt.
- Gelb steht für einen Mittelwert - also „so lala".
- Grün bringt einen geringen Anteil an Nährstoffgehalt mit - soll heißen: Hier können Sie bedenkenlos zugreifen.
Allerdings konnten sich Politik und Lebensmittelindustrie auf dieses Instrument bislang noch nicht einigen.
So orientieren Sie sich an der Zutatenliste auf den Etiketten
Mehr Aufschluss über die Inhalte eines Lebensmittels bietet Ihnen da die Zutatenliste. Sie gibt genau an, welche Zutaten darin enthalten sind. Sie informiert damit über die Rezeptur und ermöglicht den Vergleich mit ähnlichen Produkten. An erster Stelle steht der Stoff, von dem am meisten enthalten ist. Dann geht es der Reihe nach weiter. Aus der Reihenfolge der Zutaten erkennen Sie beispielsweise, wie viel Butter ein Spekulatius namens Butterspekulatius enthält. So ist qualitativ hochwertiges Marzipan in der Zutatenliste ausgewiesen als „Mandeln, Zucker ..." und damit besser als Marzipan, dessen Zutatenliste mit „Zucker, Mandeln ..." beginnt.
Die Zusatzstoffe müssen auf der Zutatenliste ausgewiesen sein
In der Zutatenliste werden Zutaten und zusammengesetzte Zutaten unterschieden. Eine Zutat ist ein einzelner Inhaltsstoff des Produkts. Zusammengesetzte Zutaten sind Zutaten, die aus mehreren Komponenten bestehen. Daraus ergeben sich einige Lücken in der Kennzeichnung: Wenn beispielsweise in einer Tütensuppe Nudeln enthalten sind, so sind diese eine zusammengesetzte Zutat, deren eigene Zutaten aufgezählt werden müssen, sofern ihr Anteil an der Gesamtmenge mehr als 25 % beträgt.
Das bedeutet: Liegt der Anteil der Zutat mit den jeweiligen Zusatzstoffen unter 25 %, muss der Zusatzstoff nicht deklariert werden. Damit bleiben logischerweise viele Zutaten im Dunkeln. In der Zutatenliste aufgeführt werden müssen vor allem Zusatzstoffe wie Konservierungsmittel, Antioxidantien, Farbstoffe, Süßstoffe, Aromastoffe und Geschmacksverstärker. Auch Extraktionsmittel, Klärmittel, Trägerstoffe oder Lösungsmittel gehören zu den Zusatzstoffen.
Die Zutatenliste muss alle verwendeten Zusatzstoffe ausweisen. Oft tragen sie komplizierte chemische Bezeichnungen oder die so genannten E-Nummern (E stand ursprünglich für Europa). Die E-Nummern tragen Zahlen von 100 bis 1.520. Sie gelten einheitlich in allen Ländern der EU, insofern können Sie auch beim Urlaub im Ausland die Zutatenliste kontrollieren. Übrigens: Auch Nahrungsergänzungsmittel dürfen künftig nur noch mit Gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben werben, wenn sie den Regeln der Health-Claims-Verordnung entsprechen. Allerdings gilt hier ebenfalls: „Zeitpunkt der Umsetzung ungewiss!"
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Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von Gaby Schley (19.06. 2010 11:31 Uhr):
Lebensmittelkennzeichnung Muß dann eigentlich bei einem Speiseöl, welches durch Extraktion/Raffination hergestellt wurde, das entspr. Extraktionsmittel deklariert werden? Das fände ich ja sehr gut, aber dann würde wohl kaum einer das billige Sudermarkt-Speiseöl noch kaufen, oder?
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