So erkennen Sie, ob Sie zu IGeL-Leistungen gut beraten wurden
Dr. Regina Kalkert in Täglich Gesund zum Thema Augenheilkunde
vom 7. Juni 2010, 16:00 Uhr
GNL5223
Für die gesetzlich versicherten Patienten Deutschlands übernimmt die Krankenkasse im Normalfall die Kosten für Untersuchungen und Therapien, wenn diese die Bedingungen erfüllen, die der Gesetzgeber vorgegeben hat: Sie müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Es gibt aber auch medizinische Leistungen, die Sie als Patient grundsätzlich selbst bezahlen müssen. Sie bekommen später das Geld auch nicht von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet. Das sind die sogenannten IGeL-Leistungen = Individuelle Gesundheitsleistungen. Diese Leistungen können Sie selbst vorschlagen oder Ihr Arzt kann solche Leistungen ansprechen. Aber: IGeL-Leistungen sind „Leistungen auf Verlangen". Niemand kann Ihnen diese vorschreiben oder darf Sie dazu drängen.
So werden IGeL abgerechnet
Sie bekommen privat eine Rechnung. Die veranschlagten Gebühren können von Praxis zu Praxis variieren z. B. durch die Berechnung von Erschwerniszulagen etc. Aber grundsätzlich muss sich Ihr Arzt auch bei der Abrechnung von IGeL-Leistungen an die vorgeschriebenen Sätze der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) halten. Für IGeL-Leistungen brauchen Sie keine Praxisgebühr bezahlen.
Fragen Sie nach dem Nutzen der Leistung
Bevor Sie einer IGeL-Leistung zustimmen, sollten Sie sich informieren. Insbesondere wenn Ihr Arzt eine solche Beratung, Untersuchung oder Behandlung von sich aus vorgeschlagen hat, sollten Sie ihn eindringlich befragen. Fragen Sie ihn danach, welcher konkrete Nutzen für Sie in dieser Leistung steckt. Bei einigen Leistungen ist das leicht ersichtlich, bei anderen nicht. Denken Sie daran: Sie allein treffen die Entscheidung für oder gegen eine IGeL-Leistung!
Diese IGeL-Leistungen gibt es
Folgende ganz unterschiedliche Untersuchungen, Beratungen oder Therapien aus verschiedensten Bereichen fallen unter die IGeL-Leistungen:
- Tauglichkeitsuntersuchungen, z. B. für Fallschirmspringen oder Tauchen. Das sind ganz klar Freizeitvergnügen. Es besteht keine medizinische Notwendigkeit, diese Untersuchung zum Erhalt der Gesundheit zu tun. Deshalb zahlt die Kasse nicht. Wenn Sie diese Sportarten ausüben wollen, macht eine solche Voruntersuchung natürlich Sinn. Die Kosten müssen Sie allerdings selbst tragen.
- Kosmetische Operationen, wie z. B. eine Lidstraffung, Fettabsaugung oder das Entfernen von Warzen oder Tätowierungen gehören zu den IGeL-Leistungen. Auch hier ist es sofort ersichtlich: Das sind keine medizinisch notwendigen Eingriffe. Sie könnten auch mit einer Warze oder Tätowierung weiterleben. Somit ist die Entfernung Ihr „Privatvergnügen": Sie bestimmen die persönliche Notwendigkeit - und Sie zahlen daher auch selbst.
- Reisemedizinische Beratung einschließlich Impfung vor einer Fernreise werden häufig nachgefragt und sind gewiss auch sinnvoll. Sie fallen allerdings nicht in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Krankenkassen, denn es geht um Ihre Freizeit und Ihren Urlaub. Auch hier müssen Sie selbst bezahlen.
- Früherkennungsuntersuchungen werden häufig von den Kassen bezahlt, aber nicht immer. Zu den „IGeL-Früherkennungsuntersuchungen" zählen die zusätzliche jährliche Gesundheitsuntersuchung, die Bestimmung des PSA-Wertes (Prostataspezifisches Antigen), ohne dass ein konkreter Hinweis auf einen Prostata-Krebs vorliegt, und die Glaukom-Früherkennungsuntersuchung. Das sind alles Untersuchungen, deren Nutzen in wissenschaftlichen Studien noch nicht belegt ist - auch sie werden auf Ihren Wunsch und auf Ihre eigenen Kosten durchgeführt.
- „Labor-IGeL" gibt es ebenfalls. Das sind beispielsweise Blut-, Urin- oder anderweitige Sekretuntersuchungen, die nicht in Verbindung mit einer Erkrankung stehen und deshalb medizinisch nicht erforderlich sind (beispielsweise das Bestimmen der Blutgruppe oder auch eine Haaranalyse).
- „Service-IGeL" sind Leistungen, die nicht mit einer direkten Untersuchung oder Behandlung in Verbindung stehen, wie z. B. Bescheinigungen für den Kindergarten- oder Schulbesuch, ärztliche Atteste bei Reiserücktritt usw. Diese werden außerhalb der kassenärztlichen Pflichten erbracht - und von Ihnen selbst bezahlt.
- Auch im Bereich der Psychotherapie werden individuelle Gesundheitsleistungen angeboten: Paartherapie, Stressbewältigung etc.
- Aufbauinfusionen z. B. mit Vitaminen zählen zu diesen Leistungen, die Sie selbst bezahlen müssen.
- Alternative Therapien werden privat abgerechnet, z. B. die Akupunktur bei Kopfschmerzen, die Sauerstoffmehrschritttherapie oder Hyperthermiebehandlungen bei Tumorerkrankungen etc.
Welche IGeL brauchen Sie wirklich?
Sie sehen, hinter IGeL steht eine bunte Palette unterschiedlichster Leistungen. Bei einigen ist sofort ersichtlich, dass die Leistung privat gezahlt werden muss, wie z. B. bei einer Lidstraffung oder der geplanten Bali-Reise: Diese können Sie nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft abrechnen. Sie sind sozusagen Ihr „Privatvergnügen". Was ist aber mit der Glaukomuntersuchung? Dem zusätzlichen Gesundheits-Check? Der PSA-Bestimmung und der Psychotherapie? Was ist mit den alternativen Tumorbehandlungen? Viele Patienten haben die Sorge, sie könnten etwas versäumen oder für ihre Gesundheit Wichtiges unterlassen, wenn sie eine IGeL-Leistung ablehnen. Wie können Sie nun erkennen, ob für Sie ein Nutzen in solch einer Untersuchung oder Therapie liegt? Führt sie bei Ihnen zu einer spürbaren gesundheitlichen Verbesserung?
Überprüfen Sie die Beratungsleistung Ihres Arztes
Ihr Arzt muss Sie bezüglich einer angesprochenen oder geplanten IGeL-Leistung ausführlich und ehrlich beraten. Das ist eventuell schwierig, da Ihr Arzt ein persönliches, sprich finanzielles Interesse an der Durchführung möglichst vieler IGeL-Leistungen in seiner Praxis haben könnte.
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Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von Dieter Ewerth (07.06. 2010 22:49 Uhr):
Manche IGeL-Untersuchungen mögen fragwürdig sein - die Glaukom-Vorsorge ist es jedoch nicht. Trotz häufiger Messungen hat der starke Druckanstieg meinen Sehnerv beschädigt. Bei mir kamen viele Dinge zusammen, ich kann aber jedem nur eindringlich empfehlen, den Augeninnendruck regelmäßig kontrollieren zu lassen. Auch wenn es den Schaden bei mir nicht ausgeschlossen hat, begrenzt hat die Untersuchung die Gesichtsfeldausfälle bestimmt.
Antworten - Kommentar von Inna (29.12. 2010 04:24 Uhr):
Auf jeden Fall sollte man sich für die teuren IGEL-Untersuchungen eine Rechnung ausstellen lassen. Hier selbst lesen: http://www.biallo.de/finanzen/Versicherungen/gesetzliche-krankenversicherung-igel-behandlungen-beim-arzt-boomen.php
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