Schaden in der Waschanlage – wer muss den Nachweis führen?

Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom


Wer haftet, wenn der vierrädrige Untersatz in der Waschanlage beschädigt wird? Antwort: Es kommt darauf an, ob der Schaden in einer Waschanlage mit Schlepptrosse auftritt (dabei bleibt der Autofahrer im Fahrzeug sitzen) oder in einer Waschanlage, in der man sein Fahrzeug abstellt, aussteigt und der Waschvorgang automatisch gestartet wird. Im ersten Fall muss der Autofahrer nachweisen, dass es tatsächlich die Waschanlage war, die den reklamierten Schaden verursacht hat, im zweiten Fall ist davon auszugehen, dass das Verschulden den Betreiber der Waschanlage trifft, da der Fahrzeuginhaber keine Einwirkungsmöglichkeit auf die Bewegungen des Fahrzeugs und den Waschvorgang hat. Aktenzeichen 51 S 27/11


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