Reparaturauftrag unterschrieben – Gewährleistung futsch!
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 7. Juni 2011, 10:00 Uhr
GNL5356
Schon nach drei Tagen machte das Netzteil des neuen PCs schlapp. Ärgerlich, aber kein Problem, dachte sich Peter M., schließlich ist ja auf dem neuen Gerät Gewährleitung drauf. Er brachte den defekten PC zum Händler und holte es eine Woche darauf wieder ab. Peter M. war sprachlos, als ihm der Händler eine Rechnung über 86,50 € präsentierte, denn schließlich ist eine solche Reparatur in der Gewährleistung kostenlos. Was war geschehen? Der Händler hatte ihm bei der Abgabe des Geräts eher beiläufig einen Reparaturauftrag hingelegt, Peter M. hatte gutgläubig unterschrieben. Ein Fehler, denn dadurch war die Gewährleistung außer Kraft gesetzt worden, die Reparatur musste M. aus eigener Tasche bezahlen.
Klar, dass M. dort in Zukunft nicht mehr einkauft. Doch bevor Sie teures Lehrgeld zahlen, sollten Sie sich merken: Wenn Sie ein Gerät innerhalb der Gewährleistungs- oder Garantiezeit zur Reparatur bringen, sollten Sie nichts unterschreiben!