Reklamation nur mit Kassenbon?
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 7. Juli 2011, 10:00 Uhr
GNL5356
"Ohne Kassenbon können wir Ihre Reklamation leider nicht anerkennen", freut sich der Verkäufer - aber nicht mehr lange...
Außerdem erfahren Sie gleich, worauf Sie beim Mieten eines Autos achten sollten. Vorsicht ist auch hier die Mutter der Blechkiste! Was hat unser Rücken mit dem was wir essen zu tun? Gleich erfahren Sie auch dies.
Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
Reklamation nur mit Kassenbon?
Sie haben Schuhe gekauft, bei denen sich schon nach dem ersten Regen die Nähte in Wohlgefallen auflösen? Ein klarer Reklamations-Fall. Der Händler sieht das ein, verlangt aber von Ihnen den Kaufbeleg. Leider haben Sie diesen jedoch zusammen mit dem Schuhkarton mit dem Altpapier entsorgt. Der Händler lehnt daraufhin Ihr Ansinnen ab. Zu Unrecht, wenn Sie auch anders beweisen können, dass Sie die Ware bei ihm gekauft haben, beispielsweise wenn Sie mit Ihrer Debit-, Kredit- oder Kunden-Karte bezahlt haben. Dann reicht der entsprechende Kontoauszug zum Nachweis. Außerdem: Sollte Sie jemand beim Shopping begleitet haben, kann dieser den Kauf bestätigen - auch das reicht als Beweis.
Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von Evelin Hausmann (08.07. 2011 11:01 Uhr):
Natürlich geht man doch bei einem Einkauf egal was es ist davon aus, dass man ordentliche Ware erhält, wo kämen wir hin, wenn wir alle Kassenbons aufheben müssten. Im Übrigen Gott ist immer Zeuge, Ihn kann man nicht betrügen. Natürlich heutzutage muss man überall Beweise erbringen, doch ist man im Recht und man soll über den Tisch gezogen werden, so hilft immer ein Gebet und die Gerechtigkeit wird siegen, solange sich der Verkäufer keiner dubiosen Verkaufspraktiken bedient hat. Es wird höchste Zeit, dass sich die göttliche Ordnung in jedem Metier durchsetzt.. Bei wohlhabenden Menschen mag es ein geringer Verlust sein, doch wie oft trifft es gerade Menschen, die dann weder den Artikel noch das Geld haben und dann einen echten Verlust haben und sich keinen Ersatz mehr leisten konnten. Grundsätzlich soll es da anständig zugehen. Egal welchen Menschen es trifft. Behandelt man die Menschen gut, so wird man auch selbst gut behandelt. Herzliche Grüße E. Hausmann
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