Reiseveranstalter haftet für zu tief angebrachtes Geländer
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 10. Februar 2011, 10:00 Uhr
GNL5356
Reiseveranstalter haften in hohem Maße für das leibliche Wohlergehen Ihrer Kunden. Ein schlimmer Fall und - wie ich finde - ein erstaunliches Urteil.
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Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
Reiseveranstalter haftet für zu tief angebrachtes Geländer
Nach Ansicht der Richter beim OLG Köln muss der Veranstalter einer Reise dafür Sorge tragen, dass von sicherheitsrelevanten Einrichtungen am Urlaubsort keine Gefahren für seine Kunden ausgehen. Die Haftung wurde im zu entscheidenden Fall sehr weit ausgelegt. Ein Urlauber hatte im angetrunkenen Zustand auf dem Balkon das Gleichgewicht verloren und war über das nicht einmal 60 cm hohe Balkongeländer aus dem dritten Stockwerk in die Tiefe gestürzt und gestorben. Der Reiseveranstalter wurde trotz Mitverschuldens des Verunglückten zu 6.500 Euro Schmerzensgeld sowie zur Übernahme der Beerdigungskosten verurteilt. Aktenzeichen 16 U 40/06