Reisekrankenversicherungen: Diese Fallstricke sollten Sie kennen
Dr. Ulrich Fricke in Täglich Gesund zum Thema Krankenversicherungsrecht
vom 22. Juni 2010, 16:00 Uhr
GNL5356
Seit 2004 die europäische Krankenversicherungskarte eingeführt wurde, müssen Sie keinen Auslandskrankenschein mehr beantragen, um später die Kosten erstattet zu bekommen. Die Karte gilt in den Ländern der EU sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen. Dennoch sollten Sie als Kassenpatient auch bei Reisen in diese Länder über den Abschluss einer zusätzlichen privaten Reisekrankenversicherung nachdenken. Denn werden Sie unterwegs krank, müssen Sie die Arzt-Rechnung trotz EU-Karte zunächst bar bezahlen und nach der Rückkehr aus dem Urlaub bei Ihrer Kasse einreichen. Aber im Ausland sind medizinische Behandlungen oft teurer, und die Krankenkassen erstatten Ihnen in der Regel nur die deutschen Kostensätze. Meist werden auch Rücktransportkosten nach Deutschland nicht übernommen.
Diese Kosten übernimmt die private Reisekrankenversicherung:
- Behandlung und Medikamente im Ausland
- Zahnbehandlungen (reine Schmerzbehandlungen)
- Kranken-Rücktransport nach Deutschland
- im Todesfall: Bestattungs- oder Überführungskosten
Auch bei einer Reise-Krankenversicherung müssen Sie die Rechnungen direkt vor Ort bezahlen - entweder in bar oder per Kreditkarte.
Achten Sie auf eine korrekte Rechnung
Lassen Sie sich bei teuren medizinischen Eingriffen die Kostenübernahme sicherheitshalber vorher per Fax von Ihrer Versicherung bestätigen. Die meisten Reiseversicherer haben ein ständig zu erreichendes Notruftelefon, dessen Nummer Sie bei der Reise unbedingt dabeihaben sollten.
Das darf auf der Rechnung des Auslands-Arztes nicht fehlen:
- Ihr Name und Ihr Geburtsdatum
- das Behandlungsdatum
- die Diagnose
- die Behandlungsleistungen
- die Höhe des Honorars
Um nach der Rückkehr die Arztkosten auch tatsächlich erstattet zu bekommen, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass die Rechnung korrekt gestellt wurde. Falls eine teure Krankenhausbehandlung nötig wird, sorgt die Reisekrankenversicherung dafür, dass für Sie keine Kosten anfallen (z. B. durch eine direkte Überweisung an das ausländische Krankenhaus).
Nicht immer wird der Rücktransport wirklich bezahlt
Den Rücktransport nach Deutschland übernehmen einige Reisekrankenversicherungen nur, wenn er „medizinisch notwendig" ist (achten Sie bitte auf diese Formulierung im Vertrag!). Bei einem Beinbruch in Italien würde der Transport also nicht bezahlt, da sie dort medizinisch gut versorgt werden. Allerdings ist es Ihrer Genesung sicher förderlich, wenn Sie im Krankenhaus Besuch bekommen und sich in Ihrer Muttersprache verständigen können. Besser fahren Sie daher in der Regel mit Verträgen, in denen ein Rücktransport bezahlt wird, sobald er „medizinisch sinnvoll und vertretbar" ist.
Es gibt Versicherungen, die nur für eine Reise gültig sind: Die Police für den normalen Sommerurlaub kostet dann nur 4 bis 6 €. Wenn Sie öfter verreisen, sind Jahresverträge (Kosten für eine Familie: 15 bis 35 €) sinnvoller. Allerdings darf eine einzelne Reise hier nicht länger als acht Wochen dauern. Wenn Sie sich länger im Ausland aufhalten (z. B. den Winter auf Mallorca verbringen möchten), müssen Sie wiederum eine spezielle Auslandskrankenversicherung (monatliche Kosten zwischen 70 und 300 €) abschließen.