Reisebüro: Den Schnäppchen-Preis gibt´s nur auf Wunsch!
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 14. Februar 2012, 10:00 Uhr
GNL5356
Ihr Reisebüro muss Ihnen nur dann den günstigsten Preis heraussuchen, wenn Sie dies ausdrücklich erbeten haben. Eine Touristin hatte eine Reise im Gegenwert von 15.000 Euro gebucht. Kurz darauf fand Sie ein identisches Angebot bei einem anderen Veranstalter für 12.300 Euro. Die Differenz wollte sie nun von ihrem Reisebüro erstattet haben, was dieses aber ablehnte. Man sah sich vor dem Amtsgericht München, welches dem Reisebüro Recht gab. Ohne expliziten Auftrag sei es nicht verpflichtet, dem Kunden stets das günstigste Angebot zu verkaufen, sprach der Richter. Aktenzeichen 233 C 28416/06
Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von ingeborg alte reisetante (14.02. 2012 12:32 Uhr):
...nicht sehr kundenorientiert! Aber leider müssen immer mehr Reisebüros aus wirtschaftlichen Gründen zum Nachteil des Kunden so handeln! Ich kenne das auch aus meiner aktiven Zeit. Den Kunden hat manfür immer verloren, den Ruf einer individuellen und guten Beratung auch! Ich bin froh, dass ich alterstechnisch aus dieser Zwangsjacke raus bin! Was waren das für schöne , erfüllende Jobjahre, als ich noch kreativ-individuell und nicht von der Stange (wg. Malus!!) verkaufen konnte!
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