Rechts vor links? Im Zweifel zählt der Gesamteindruck!
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 13. September 2011, 10:00 Uhr
GNL5356
wie so oft im Leben, zählt manchmal auch im Verkehr der optische Gesamteindruck!
Außerdem: eBay-Tricks und Überlebens-Tipps.
Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
Rechts vor links? Im Zweifel zählt der Gesamteindruck!
Wenn aufgrund der unklaren Verkehrssituation nicht klar ist, ob es sich bei einer Einmündung von rechts um eine vorfahrtberechtigte Straße oder eine Grundstücksausfahrt handelt, müssen Sie Ihr Tempo herabsetzen und gegebenenfalls bremsen. Wenn es nämlich zu einem Unfall kommt, wird zur Beurteilung der Schuldfrage immer der „optische Gesamteindruck“ der Verkehrssituation beurteilt. Landgericht Potsdam, Aktenzeichen 3 S 155/06.
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Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von Evelin Hausmann (13.09. 2011 17:07 Uhr):
Ihre Beurteilung ist sehr gut, ich kann mich da nur anschließen, denn wie überall im Leben gilt bei jeder Regel der Ausnahmefall, der die Regel bestätigt. Wirnsollten auch hierwie immer auf undsere innere Stimme hören, da wo nämlich unser G. Wissen zu uns spricht was nichts anderes heißt al das göttliche Wissen. Wöfür hat der Mensch ein Gefühl ein Herz eine Seele, nämlich dafür um darauf zu hören und danach zu handeln. Und im Ernstfall auch vor Gericht heißt es: o wahr mir Gott helfe. Denen die mit Ihm leben und mit Ihm verbunden sind, hilft Er schon durch das richtige Gefühl, das Rechte zu tun.
Antworten - Kommentar von Silberwolf (18.09. 2011 13:33 Uhr):
Finde ich OK!
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