Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
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...wenn dieser mit dem blau-weißen Verkehrszeichen als solcher ausgewiesen ist. Der Fahrer eines Rennrades kam auf der Straße auf einer Ölspur ins Schleudern und stürzte. Zwar träfe die Hauptschuld den Fahrer des Autos, das diese Ölspur hinterlassen habe, doch der Radfahrer müsse sich eine hälftige Teilschuld anrechnen lassen, da er auf der Straße und nicht auf dem mit dem entsprechenden Verkehrszeichen versehenen Radweg gefahren sei. Denn hätte er sich ordnungsgemäß verhalten, wäre es nicht zu diesem Sturz gekommen, da auf einem separaten Fahrweg, der ausschließlich nichtmotorisierten Zweirädern vorbehalten sei, nicht mit einer Ölspur zu rechnen sei, so die Richter beim Oberlandesgericht Frankfurt, Aktenzeichen 24 U 134/11