Abhängigkeit: Hier erhalten Sie Hilfe
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GNL5356
Sofortige Maßnahmen
- niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten
- Selbsthilfegruppen
- ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen
- Krankenhäuser und psychiatrische Kliniken (Entzugsbehandlung, „Entgiftung“)
Langfristige Maßnahmen
- Rehabilitationseinrichtungen (Entwöhnungskuren)
- Wohnheime, betreutes Wohnen
- Arbeits- und Beschäftigungsprojekte
Die eigentliche Therapie setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Zunächst erfolgt ambulant oder in einer geeigneten Klinik die etwa zweiwöchige Entzugsbehandlung („Entgiftung“). Ziel dieses ersten Schrittes ist es, den Alkohol aus dem Körper zu entfernen und die körperlichen Entzugserscheinungen zu lindern. Oft ist dazu die Behandlung mit Beruhigungsmitteln notwendig. Um den körperlichen Zustand der Patienten zu verbessern, werden auch Infusionen und Vitalstoffpräparate eingesetzt.
Nach der Entzugstherapie ist der Patient zwar „trocken“ und körperlich nicht mehr auf Alkohol angewiesen. Aber um der stets vorhandenen „Verlockung Alkohol“ auch psychisch auf Dauer standzuhalten, muss sich daran eine Entwöhnungsbehandlung anschließen.