Prozesskosten aus Altersvorsorgevermögen begleichen?
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 28. November 2008, 10:00 Uhr
GNL5356
Wer einen Prozess führen muss oder will und finanziell nicht genügend ausgestattet ist, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Dies tat eine Frau und ihrem Antrag wurde zunächst stattgegeben - bis der Richter erfuhr, dass die Frau eine Lebensversicherung zur Altersvorsorge besaß und nun meinte, die Dame müsse die Prozesskosten aus ihrem Altersvorsorgevermögen begleichen. Dagegen beschwerte sich die Klägerin beim Oberlandesgericht Koblenz und obsiegte schließlich. Die Richter entschieden, dass Prozesskosten nicht aus dem Altersvorsorgevermögen zu begleichen seien. Aktenzeichen 11 WF 626/04